Supplicationis Auseinandersetzungen um den Rang
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(1) 2196
Wismar M 140 (W M 3 n. 140)
Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803
Prozeßakten des Tribunals 1653-1803 >> 16. 1. Kläger P
03.11.1749-04.12.1749
Kläger: (2) Senior, Pastoren und sämtliche Prediger in Wismar
Beklagter: Bernhard Hinrich Roennberg, Rektor der Stadtschule zu Wismar
Anwälte, Prokuratoren: Kl.: Dr. Christoph Erich Hertzberg (P)
Fallbeschreibung: Kl. haben gehört, daß Bekl. den Grad des Dr. theol. annehmen will und gebeten hat, in der Rangordnung gleich nach den Prokuratoren des Tribunals eingeordnet zu werden. Dieser Rang steht aber ihnen zu und sie argumentieren sowohl mit den Beispielen Hamburgs und Lübecks, wo diese Rangfrage wie in Wismar geregelt ist als auch mit Greifswald und Stralsund, für die das Tribunal entsprechende Verordnungen erlassen hat. Sie bitten daher das Tribunal, den Rat anzuweisen, dem Bekl. den entsprechenden Rang nach ihnen anzuweisen und keine Neuerungen zuzulassen. Das Tribunal setzt am 25.11. einen Termin zur mündlichen Verhandlung auf den 03.12. an und lädt Bekl. dazu vor. Dieser bringt am 27.11. Gegenbeispiele aus Lübeck, Soest, Altenburg und Rostock und verteidigt seine Ansprüche. Das Tribunal verlegt die mündliche Verhandlung am 02.12.1749 auf den 12.12., das Protokoll der Verhandlung ist nicht überliefert, der Ausgang des Falles damit unklar.
Instanzenzug: 1. Tribunal 1749
Prozessbeilagen: (7) von Notar August Wilhelm Rüdemann bestätigte Auszüge aus Briefen des Lic. von Seelen in Lübeck (o.D.) und vom Greifswalder Adjunkten P. Ahlwardt an Bekl. vom 22.11.1749
Beklagter: Bernhard Hinrich Roennberg, Rektor der Stadtschule zu Wismar
Anwälte, Prokuratoren: Kl.: Dr. Christoph Erich Hertzberg (P)
Fallbeschreibung: Kl. haben gehört, daß Bekl. den Grad des Dr. theol. annehmen will und gebeten hat, in der Rangordnung gleich nach den Prokuratoren des Tribunals eingeordnet zu werden. Dieser Rang steht aber ihnen zu und sie argumentieren sowohl mit den Beispielen Hamburgs und Lübecks, wo diese Rangfrage wie in Wismar geregelt ist als auch mit Greifswald und Stralsund, für die das Tribunal entsprechende Verordnungen erlassen hat. Sie bitten daher das Tribunal, den Rat anzuweisen, dem Bekl. den entsprechenden Rang nach ihnen anzuweisen und keine Neuerungen zuzulassen. Das Tribunal setzt am 25.11. einen Termin zur mündlichen Verhandlung auf den 03.12. an und lädt Bekl. dazu vor. Dieser bringt am 27.11. Gegenbeispiele aus Lübeck, Soest, Altenburg und Rostock und verteidigt seine Ansprüche. Das Tribunal verlegt die mündliche Verhandlung am 02.12.1749 auf den 12.12., das Protokoll der Verhandlung ist nicht überliefert, der Ausgang des Falles damit unklar.
Instanzenzug: 1. Tribunal 1749
Prozessbeilagen: (7) von Notar August Wilhelm Rüdemann bestätigte Auszüge aus Briefen des Lic. von Seelen in Lübeck (o.D.) und vom Greifswalder Adjunkten P. Ahlwardt an Bekl. vom 22.11.1749
Akten
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
29.10.2025, 11:27 MEZ