Das aperte und heimgefallene schenkische Lehen zu Obermönsheim: Was nach gepflogener Tagsatzung auf des Schenk von Winterstetten Rechtserbieten sowohl an ihn, der Denunziation zu rechten halb, als auf angestellten Prozess vor den württembergischen Subdelegierten per motum des Rechts-Austrags an den konstituierten Prokurator und sonst in dieser Zeit über rechtliche Punkte dieser Sache geschrieben wurde in causa Baden contra. Schenk von Winterstetten wegen des obermönsheimischen Lehens halb in puncot rechtlichen Austrags der abgegangenen Schreiben

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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