Die von fürstlicher Visitation von den zu Schmiden, Cannstatter Amts, gefallenden gemeinschaftlichen Zehnten zur Kastkellerei unentgeldlich abzufolgende 3 Fuder Zehntstroh und wie es mit deren Lieferung zu halten, von der Zehnt zum Selbsteinzug gerichtet oder verliehen wird

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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