Graf Gerhard III. von Holstein-Rendsburg bekennt, Propst Sixtus und dem Nonnenkonvent in Itzehoe 1350 Mark schuldig zu sein, und verpfändet dafür seinen Zehnten in Willerskop und Kuskopermoor mit dem Hof auf dem der Zehnt gesammelt wird, den Zehnten in Ecklak, zwei Wiesen ebenda, das Gericht über vier Hufen in Quarnstedt und das Gericht über zwölf Hufen und die Mühle in Barbek.
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Graf Gerhard III. von Holstein-Rendsburg bekennt, Propst Sixtus und dem Nonnenkonvent in Itzehoe 1350 Mark schuldig zu sein, und verpfändet dafür seinen Zehnten in Willerskop und Kuskopermoor mit dem Hof auf dem der Zehnt gesammelt wird, den Zehnten in Ecklak, zwei Wiesen ebenda, das Gericht über vier Hufen in Quarnstedt und das Gericht über zwölf Hufen und die Mühle in Barbek.
LASH, Urk.-Abt. 123 Nr. 17
Urk.-Abt. 123 Kloster Itzehoe: Kloster Itzehoe
Urk.-Abt. 123 Kloster Itzehoe: Kloster Itzehoe >> 1 Urkunden
1319
Enthält: Ausfertigung, Pergament, Bruchstücke eines Rundsiegels Rückschrift: 1. (stark verblasst, 15. Jh.?): "supra molendinum in Barbecke et Que[rn]stede", 2. (15. Jh.): "decima in Willerskop et Kuskope", (dazu von anderer Hand) "in parrochia Wilstrie", 3. (von Hand des Klosterschreibers Hinrich Huge. 16. Jh.): "und up de wysck to Brodeßennde".
Verzeichnung
1319 März 21 Itzehoe
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
26.01.2026, 12:50 MEZ