Ammann, Dorfspfleger und Gemeinde des Dorfes Einhart, die dem Kardinal Andreas v. Österr., Bischof zu Konstanz, mit niedergerichtl. Obrigkeit unterworfen sind, bekunden, daß sie wegen ihrer Schulden mit Zustimmung des Magister Mathia Senfflin, ihres Vogtes, dem Simon Berwart, ihrem Mitgemeinsmann, 100 Gulden schuldig geworden sind, wofür sie ihm "den Blumen und Abnutzung" von der Wiese genannt Vichwaydte am Sternbach, stößt an Simon Hasenfueß und Alexander Grueber, auf 10 Jahre bewilligt haben; die Wiese ist lediges Eigen, nur das Kloster Habstal erhält davon 2 Schilling, die aber die Gemeinde bezahlen will. Der Gläubiger hat ihnen gestattet, die 100 Gulden mit jährl. 10 Gulden zurückzuzahlen, wovon aber 1/2 Gulden als Zins gerechnet werden muß Vermerke: Rückschrift: Die Schuldverschreibung kam 1603 durch Paul Paur von Sulgen und Christina Berwartin, die 200 Gulden Abzug schuldig waren, an Salem, das somit die Nutzung der Wiese bekam, die der Müller zu Einhart und der Bader zu Ostrach innehatten Abschrift 1741
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Ammann, Dorfspfleger und Gemeinde des Dorfes Einhart, die dem Kardinal Andreas v. Österr., Bischof zu Konstanz, mit niedergerichtl. Obrigkeit unterworfen sind, bekunden, daß sie wegen ihrer Schulden mit Zustimmung des Magister Mathia Senfflin, ihres Vogtes, dem Simon Berwart, ihrem Mitgemeinsmann, 100 Gulden schuldig geworden sind, wofür sie ihm "den Blumen und Abnutzung" von der Wiese genannt Vichwaydte am Sternbach, stößt an Simon Hasenfueß und Alexander Grueber, auf 10 Jahre bewilligt haben; die Wiese ist lediges Eigen, nur das Kloster Habstal erhält davon 2 Schilling, die aber die Gemeinde bezahlen will. Der Gläubiger hat ihnen gestattet, die 100 Gulden mit jährl. 10 Gulden zurückzuzahlen, wovon aber 1/2 Gulden als Zins gerechnet werden muß Vermerke: Rückschrift: Die Schuldverschreibung kam 1603 durch Paul Paur von Sulgen und Christina Berwartin, die 200 Gulden Abzug schuldig waren, an Salem, das somit die Nutzung der Wiese bekam, die der Müller zu Einhart und der Bader zu Ostrach innehatten Abschrift 1741
Abt. Staatsarchiv Sigmaringen, Ho 158 T 1 Nr. 377
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Sigmaringen, Ho 158 T 1 Salemische Herrschaft Ostrach: Urkunden
Salemische Herrschaft Ostrach: Urkunden >> 1. Urkunden
1595 November 10
Urkunden
Siegler: Siegelankündigung: Mathiae Senfflen
Überlieferungsart: Abschrift
Überlieferungsart: Abschrift
Berwarth, Christina
Berwarth, Simon
Gruber, Alexander; Einhart
Hasenfueß, Simon
Paur, Paul
Senfflin, Matthias; Magister und Amtmann zu Einhart
Einhart, Ostrach SIG
Habsthal, Ostrach SIG
Ostrach SIG
Saulgau SIG
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
03.04.2025, 13:43 MESZ
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