Strafanstalt Hornstein (Bestand)
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Abt. Staatsarchiv Sigmaringen, Ho 275 T 1
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Sigmaringen (Archivtektonik) >> Hohenzollerische Bestände >> Preußischer Regierungsbezirk der Hohenzollerischen Lande >> Der preußischen Regierung nachgeordnete Behörden und Einrichtungen >> Strafanstalten
1813-1855
Überlieferungsgeschichte
Behördengeschichte
1818 in der Burg Hornstein bei Bingen eingerichtet, hatte die Strafanstalt eine eigene Verwaltung unter Aufsicht der F. Regierung.
Nach 1850 wird die "Strafanstalt Hornstein" erstmals wieder 1853 als besondere, der Preußischen Regierung Sigmaringen nachgeordnete Anstalt genannt.
Ab 1855 Bezeichnung "Strafgefängnis Hornstein", ab 1856 "Korrektions-Anstalt Hornstein". Ab Anfang 1860 waren in der Anstalt nur Männer mit Zuchthaus- bzw. längeren Gefängnisstrafen und Korrigenden untergebracht. Die Anstalt hieß nun "Straf- und Korrektionsanstalt für Männer zu Hornstein". In Habsthal waren ausschließlich Frauen.
Vor Mai 1869 wurde die Anstalt Hornstein aufgehoben, die Männer nach Habsthal verlegt und die Burg Hornstein 1870 versteigert.
Weiteres umfangreiches Schriftgut befindet sich im Bestand Ho 235 (Preußische Regierung, Abt. I, Sekt. VIII).
Bestandsgeschichte und Bearbeiterbericht
Der vorliegende Bestand umfasst zehn Archivalieneinheiten mit einem Umfang von 0,5 laufenden Metern. Die Laufzeit reicht von 1813 bis 1855.
Durch einen Zettelkasten bestand bisher eine flache Verzeichnung, bei der die Unterlagen in den NVA (Neuverzeichnete Akten) II-Bestand aufgenommen worden waren. Die Überarbeitung führte Corinna Knobloch im April 2007 unter Zuhilfenahme des Erschließungsprogramms scopeArchiv durch.
Die Zitierweise des Bestandes lautet:
Ho 275 T 1 Nr. [Bestellnummer]
Sigmaringen im April 2007
Corinna Knobloch
Behördengeschichte
1818 in der Burg Hornstein bei Bingen eingerichtet, hatte die Strafanstalt eine eigene Verwaltung unter Aufsicht der F. Regierung.
Nach 1850 wird die "Strafanstalt Hornstein" erstmals wieder 1853 als besondere, der Preußischen Regierung Sigmaringen nachgeordnete Anstalt genannt.
Ab 1855 Bezeichnung "Strafgefängnis Hornstein", ab 1856 "Korrektions-Anstalt Hornstein". Ab Anfang 1860 waren in der Anstalt nur Männer mit Zuchthaus- bzw. längeren Gefängnisstrafen und Korrigenden untergebracht. Die Anstalt hieß nun "Straf- und Korrektionsanstalt für Männer zu Hornstein". In Habsthal waren ausschließlich Frauen.
Vor Mai 1869 wurde die Anstalt Hornstein aufgehoben, die Männer nach Habsthal verlegt und die Burg Hornstein 1870 versteigert.
Weiteres umfangreiches Schriftgut befindet sich im Bestand Ho 235 (Preußische Regierung, Abt. I, Sekt. VIII).
Bestandsgeschichte und Bearbeiterbericht
Der vorliegende Bestand umfasst zehn Archivalieneinheiten mit einem Umfang von 0,5 laufenden Metern. Die Laufzeit reicht von 1813 bis 1855.
Durch einen Zettelkasten bestand bisher eine flache Verzeichnung, bei der die Unterlagen in den NVA (Neuverzeichnete Akten) II-Bestand aufgenommen worden waren. Die Überarbeitung führte Corinna Knobloch im April 2007 unter Zuhilfenahme des Erschließungsprogramms scopeArchiv durch.
Die Zitierweise des Bestandes lautet:
Ho 275 T 1 Nr. [Bestellnummer]
Sigmaringen im April 2007
Corinna Knobloch
1 Akte, 9 Bände (0,5 lfd.m)
Bestand
Hornstein, Bingen SIG; Strafanstalt
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
03.04.2025, 08:37 MESZ
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