Forstrat: Akten (Bestand)
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Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg, E 245 I
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg (Archivtektonik) >> Ober- und Mittelbehörden 1806-um 1945 >> Geschäftsbereich Finanzministerium >> Obere Finanzbehörden
1806-1827 (Vorakten ab 1798, Nachakten bis 1908)
Überlieferungsgeschichte
Die zentrale Verwaltung des Forst- und Jagdwesens wurde durch das Organisationsmanifest vom 18.3.1806 einer dem Finanzminister unterstelten Forstdirektion übertragen, die 1807 die Bezeichnung Forstdepartement, 1811 Sektion der Kronforsten erhielt. Im 5. Organisationsedikt v. 18.11.1817 erhielt diese Behörde die Bezeichnung Forstrat. Er war neben den Kreisfinanzkammern, die 1817 eine Mitaufsicht, 1822 den administrativen Teil der Forstverwaltung übertragen bekamen, für den technischen Teil der Forst- und Jagdverwaltung zuständig. Durch kgl. Verfügung vom 1.10.1827 wurde der Forstrat zum 31.10.1827 aufgelöst; seine Aufgaben fielen den Kreisfinanzkammern zu. Der Bestand wurde aus der Abgabe der Akten des Forstrats an das Finanzarchiv (1827) und den aus den Beständen der Kreisfinanzkammern Ludwigsburg, Ulm und Reutlingen herausgelösten Vorakten des Forstrats gebildet.
Vorbemerkung: Die Verwaltung des Forst- und Jagdwesens im Königreich Württemberg wurde durch das Organisations-Manifest vom 18. März 1806 § 55 geregelt. Danach wurde eine unter dem Finanzminister stehende Mittelbehörde, die Forstdirektion, gebildet, die besondere Administration der neu erworbenen Lande bei der Hofkammer Ellwangen aufgelöst und laut Regierungsblatt von 1806 S. 16 mit der von Altwürttemberg vereinigt. Bei der neuen Organisierung des Finanzdepartements vom 4. Juni 1807 wurde die Verwaltung des Forstwesens einschließlich des Floßwesens und der Holzgärten, das Forstdepartement, gebildet, das von der Oberfinanzkammer abgesondert war. Bei der Finanzorganisation vom 1. Juli 1811 erhielt diese Behörde laut Reg.Bl. 1811 S. 337 die Benennung Sektion der Kronforste. Nach dem V. Organisations-Edikt vom 18. Nov. 1817 übernahm der nun so genannte Forstrat alle Geschäfte, welche die Erhaltung der Staatswaldungen, die Verwertung der Forstprodukte, die Forstpolizei, die Jagdbenützung und Jagdpolizei, die Leitung des Forst- und Jagdpersonals und die Staatsaufsicht über die Stiftungs-, Kommun- und Privatwaldungen betrafen. Doch wurde den neugebildeten Kreisfinanzkammern eine Mitaufsicht auf die Benützung des Forst- und Jagdwesens übertragen und der Hofdomänenkammer die Selbstbewirtschaftung der ihr gehörigen Waldungen und Jagden eingeräumt. Nach der Verordnung vom 28. Febr. 1822 (Reg.Bl. S. 129) wurde der technische Teil der Forst- und Jagdverwaltung dem Forstrat, der administrative Teil den Kreisfinanzkammern zugeteilt. Die kgl. Verfügung vom 1. Okt. 1827 (Reg.Bl. S. 411) ordnete die Auflösung des Forstrats und die Verweisung seiner Aufgaben an die Kreisfinanzkammern an. Die Tätigkeit des Forstrats endigte am 31. Okt. 1827. Die allgemeinen Akten, die Forstkarten und die älteren, für den laufenden Dienst nicht mehr benötigten Akten (besonders vor 1818) wurden dem Finanzarchiv, die übrigen den Finanzkammern übergeben. Nach Eingang der Forstratsakten beim Finanzarchiv wurde 1827-1830 ein Repertorium angelegt (jetzt Büschel 1435a des vorliegenden Bestandes), das außer den hier verzeichneten Akten auch die des kurfürstlichen Forstdepartements Ellwangen von 1803-1806 erfasste. Im vorliegenden Repertorium sind solche Akten nur noch vereinzelt, um geschlossene Vorgänge nicht zu zerreißen, enthalten (vgl. Bestand D 2, Hofkammer Ellwangen). Bei der Verzeichnung der Akten der Kreisfinanzkammern Ludwigsburg, Ulm und Reutlingen (die Akten der Finanzkammer Ellwangen sind im Krieg verbrannt) wurden alle registraturfremden Bestandteile und alle Akten vor 1818 herausgelöst, darunter auch Akten des Forstrats. Anschließend an die Verzeichnung der Kreisfinanzkammern wurde 1953/54 nun auch der Bestand des Forstrats durch den Angestellten Mierzowski auf Grund der Faszikelaufschriften geordnet und neu verzeichnet. Die Forstlagerbücher wurden 1950 an das Hauptstaatsarchiv zur Lagerbuchsammlung abgegeben. Ludwigsburg, Dezember 1956 Gez. Dr. A. Stemmler
Die zentrale Verwaltung des Forst- und Jagdwesens wurde durch das Organisationsmanifest vom 18.3.1806 einer dem Finanzminister unterstelten Forstdirektion übertragen, die 1807 die Bezeichnung Forstdepartement, 1811 Sektion der Kronforsten erhielt. Im 5. Organisationsedikt v. 18.11.1817 erhielt diese Behörde die Bezeichnung Forstrat. Er war neben den Kreisfinanzkammern, die 1817 eine Mitaufsicht, 1822 den administrativen Teil der Forstverwaltung übertragen bekamen, für den technischen Teil der Forst- und Jagdverwaltung zuständig. Durch kgl. Verfügung vom 1.10.1827 wurde der Forstrat zum 31.10.1827 aufgelöst; seine Aufgaben fielen den Kreisfinanzkammern zu. Der Bestand wurde aus der Abgabe der Akten des Forstrats an das Finanzarchiv (1827) und den aus den Beständen der Kreisfinanzkammern Ludwigsburg, Ulm und Reutlingen herausgelösten Vorakten des Forstrats gebildet.
Vorbemerkung: Die Verwaltung des Forst- und Jagdwesens im Königreich Württemberg wurde durch das Organisations-Manifest vom 18. März 1806 § 55 geregelt. Danach wurde eine unter dem Finanzminister stehende Mittelbehörde, die Forstdirektion, gebildet, die besondere Administration der neu erworbenen Lande bei der Hofkammer Ellwangen aufgelöst und laut Regierungsblatt von 1806 S. 16 mit der von Altwürttemberg vereinigt. Bei der neuen Organisierung des Finanzdepartements vom 4. Juni 1807 wurde die Verwaltung des Forstwesens einschließlich des Floßwesens und der Holzgärten, das Forstdepartement, gebildet, das von der Oberfinanzkammer abgesondert war. Bei der Finanzorganisation vom 1. Juli 1811 erhielt diese Behörde laut Reg.Bl. 1811 S. 337 die Benennung Sektion der Kronforste. Nach dem V. Organisations-Edikt vom 18. Nov. 1817 übernahm der nun so genannte Forstrat alle Geschäfte, welche die Erhaltung der Staatswaldungen, die Verwertung der Forstprodukte, die Forstpolizei, die Jagdbenützung und Jagdpolizei, die Leitung des Forst- und Jagdpersonals und die Staatsaufsicht über die Stiftungs-, Kommun- und Privatwaldungen betrafen. Doch wurde den neugebildeten Kreisfinanzkammern eine Mitaufsicht auf die Benützung des Forst- und Jagdwesens übertragen und der Hofdomänenkammer die Selbstbewirtschaftung der ihr gehörigen Waldungen und Jagden eingeräumt. Nach der Verordnung vom 28. Febr. 1822 (Reg.Bl. S. 129) wurde der technische Teil der Forst- und Jagdverwaltung dem Forstrat, der administrative Teil den Kreisfinanzkammern zugeteilt. Die kgl. Verfügung vom 1. Okt. 1827 (Reg.Bl. S. 411) ordnete die Auflösung des Forstrats und die Verweisung seiner Aufgaben an die Kreisfinanzkammern an. Die Tätigkeit des Forstrats endigte am 31. Okt. 1827. Die allgemeinen Akten, die Forstkarten und die älteren, für den laufenden Dienst nicht mehr benötigten Akten (besonders vor 1818) wurden dem Finanzarchiv, die übrigen den Finanzkammern übergeben. Nach Eingang der Forstratsakten beim Finanzarchiv wurde 1827-1830 ein Repertorium angelegt (jetzt Büschel 1435a des vorliegenden Bestandes), das außer den hier verzeichneten Akten auch die des kurfürstlichen Forstdepartements Ellwangen von 1803-1806 erfasste. Im vorliegenden Repertorium sind solche Akten nur noch vereinzelt, um geschlossene Vorgänge nicht zu zerreißen, enthalten (vgl. Bestand D 2, Hofkammer Ellwangen). Bei der Verzeichnung der Akten der Kreisfinanzkammern Ludwigsburg, Ulm und Reutlingen (die Akten der Finanzkammer Ellwangen sind im Krieg verbrannt) wurden alle registraturfremden Bestandteile und alle Akten vor 1818 herausgelöst, darunter auch Akten des Forstrats. Anschließend an die Verzeichnung der Kreisfinanzkammern wurde 1953/54 nun auch der Bestand des Forstrats durch den Angestellten Mierzowski auf Grund der Faszikelaufschriften geordnet und neu verzeichnet. Die Forstlagerbücher wurden 1950 an das Hauptstaatsarchiv zur Lagerbuchsammlung abgegeben. Ludwigsburg, Dezember 1956 Gez. Dr. A. Stemmler
2761 Büschel (74,2 lfd. m, davon 0,1 lfd. m unverz.)
Bestand
Information on confiscated assets
Additional information
BZK no.
The Bundeszentralkartei (BZK) is the central register of the federal government and federal states for completed compensation proceedings. When a claim is entered into the BZK, a number is assigned for unique identification. This BZK number refers to a compensation claim, not to a person. If a person has made several claims (e.g. for themselves and for relatives), each claim generally has its own BZK number. Often, the file number of the respective compensation authority is used as the BZK number.
This number is important for making an inquiry to the relevant archive.
This number is important for making an inquiry to the relevant archive.
Delict according to Nazi judicial system
Conduct that was first criminalized under National Socialism (e.g. the Treachery Act, ‘Judenbegünstigung’) or which the Nazi judiciary prosecuted more severely (e.g. high treason).
Reason for persecution
The reasons provided here are based on the wording in the reasons for persecution stated in the sources.
Role in the proceeding
‘Verfolgt’ refers to a person or organization that was persecuted under National Socialism. They could file a claim for compensation or restitution as part of the Wiedergutmachung policy. If the application was submitted by another person or organization than the persecutee (for example, their son or daughter), this other person or organization is designated as ‘antragstellend’ and their relationship to the persecutee is noted, if known. In the sources, the persecutee is sometimes referred to as ‘Geschädigter’ (aggrieved party) and the applicant as ‘Anspruchsberechtigter’(claimant).
Search in Archivportal-D
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Additional information on reason for persecution
Additional or more specific information on membership and group affiliation which were the reason for the persecution.
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13.11.2025, 2:40 PM CET