Endres Reen aus Kochersteinsfeld, wegen Drohungen gegen seine von ihm geschieden Ehefrau Anna Vock zu Neuenstadt gef., jedoch auf Fürbitte seiner Freundschaft und Gönner gegen Bürgschaft freigelassen, schwört U. und gelobt laut Landesordnung und fürstlichem Befehl das Fürstentum Württemberg unverzüglich zu verlassen und bis zur Aussühnung oder bis nach dem Tod seiner Frau nicht wieder zurückzukehren und auch dann nur mit obrigkeitlicher Erlaubnis, ferner, im Falle er zur Rechtsverhandlung gegen seine Frau wegen ihrer ehelichen Güter mit Geld erfordert würde, noch am gleichen Tag das Fürstentum mit Geleit zu verlassen oder aber zu der Verhandlung einen Anwalt zu bevollmächtigen, endlich künftig keine frevelhaften Worte mehr zu gebrauchen und niemanden in Kochersteinsfeld mehr zu schädigen. Endres Reen, vor einiger Zeit wegen Ehebruchs vom fürstlichen Ehegericht zu Stuttgart mit Urteil und Recht von seiner Frau geschieden, war mit dieser wegen ihres ehelichen Guts in Streit und Rechtfertigung geraten und hatte dabei gedroht, er wolle, falls er mit Recht vom Gut gewiesen werde, das Haus der Anna Vock eben machen, dass man auf der Hofstatt tanzen könne. Bürgen (um 200 fl): die ehrsamen Lorenz Hilcker, Benedikt Rinck, beide sesshaft zu Kochersteinsfeld, Bastian Künlin und Jobst Vock, sesshaft zu Lampoldshausen [Kr. Heilbronn].