Verordnung: In grenznahen Orten soll die Ausstellung von Legitimationsscheinen zur Erleichterung des Grenzhandels durch Ortsbehörden und Private ermöglicht werden (Ausfertigung zwei Mal vorhanden; Anlage A: Instruktion für diejenigen, welche solche Scheine ausstellen dürfen; Anlage B: Erlaubnisscheine zur Ausstellung von Legitimationsscheinen)