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Verordnung: Es wird empfohlen, für die Anlegung von Akten besser das so genannte 'Handpapier' als das 'Maschinenpapier' zu verwenden. Das Handpapier ist strapazierfähiger und trägt auch nicht zu stark auf
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E 3 A Gesetzgebung und Verordnungswesen: Verordnungen der Landgrafschaft und des Großherzogtums Hessen[-Darmstadt]
Gesetzgebung und Verordnungswesen: Verordnungen der Landgrafschaft und des Großherzogtums Hessen[-Darmstadt] >> D Landesverwaltung >> D.4 Kanzlei, Geschäftsgang und Dienstbetrieb, Gebühren, Geschäftsbedürfnisse
Gießen, 1846 Oktober 28
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