Kapuzinerstraße
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Gliederung
III-Bau Bauakten
Bauakten
Der Name wurde erst nach 1800 eingeführt. Vor 1547 bis zum Abbruch des alten Dürener Tores: Dürener Str. Nach der Klostergründung: “Gegenüber” oder “Hinter” den Kapuzinern. Im 18. Jh. letzter Abschnitt zw. Baier- und Schloßstr.: “Hof- und Schloßstr.”, 1791 auch einmal “Post-Str.” [Alles nach Lau, Jülich]. Erste bekannte Erwähnung im 19. Jh.: 1873 (Verw.-Bericht, S. 19) Dinstühler: seit zwischen 1800 und 1823 bis > 2000 Kernstadt zuvor: Hof- und Schloßstraße / Poststraße (Teilstück, vereinzelt) „Der heutige Straßenname ist erst im 19. Jahrhundert eingeführt. (…) Nach der Klostergründung der Kapuziner [1622] wurden die dem Kloster gegenüberliegenden Häuser einfach als „gegenüber“, auch „hinter“ den Kapuzinern gelegen bezeichnet, doch findet sich der Name „Kapuzuner.Straße“ bis 1800 noch nicht. Wohl aber wurde der letzte Abschnitt der Straße von der Baier-Straße an bis zur Schloß-Straße“ belegt (…). Endlich kommt 1791 auch einmal der Name „Post-Straße“ für den letzten Straßenabschnitt vor.“* Von 1772 bis in die 188er Jahre (mit längeren Unterbrechungen) lag hier das Gebäude des Jülicher Posthalters. * Lau, Topographie, S. 178; bisher frühester Beleg v. 17.04.1823, in: II-624.
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
09.01.2026, 11:51 MEZ