Die Differenzen zwischen Thurn und Taxis, als Inhaber der Grafschaft Friedberg-Scheer und Salem, die sich seit dem Vertrag von 1708 und nach dem Vergleich von 1787 noch ergeben hatten, werden in folgender Weise beigelegt: 1. Salem wird das Brotlaubenholz den wirnsweilerischen Lehenleuten ins Lehen einlegen und es damit der Besteuerung durch Scheer unterwerfen; die Tayengüter aber und das Birkholz sollen als Kammergüter angesehen und nicht besteuert werden, werden sie jedoch zu Lehen gemacht, so sollen sie auch besteuert werden. Mit der Einlegung des Brotlaubenholzes in die Wirnsweiler Lehenhöfe entfällt für Salem die Beholzung dieser Lehenbauern. 2. Friedberg-Scheer gesteht Salem das Recht zu, seinen Lehenleuten zu Herbertingen in den salemischen Waldungen bei Herbertingen Holz anzuweisen, wie umgekehrt Salem der Herrschaft Friedberg-Scheer das Recht gibt, in den friedbergischen Wäldern innerhalb der salem. Forsthoheit Holz anzuweisen, alles vorbehaltlich der Genehmigung durch das Haus Österreich. 3. Die noch strittigen Grenzmarken wurden besichtigt, neu beschrieben und in den dem Vertrag beigefügten 2 Karten festgelegt
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Die Differenzen zwischen Thurn und Taxis, als Inhaber der Grafschaft Friedberg-Scheer und Salem, die sich seit dem Vertrag von 1708 und nach dem Vergleich von 1787 noch ergeben hatten, werden in folgender Weise beigelegt: 1. Salem wird das Brotlaubenholz den wirnsweilerischen Lehenleuten ins Lehen einlegen und es damit der Besteuerung durch Scheer unterwerfen; die Tayengüter aber und das Birkholz sollen als Kammergüter angesehen und nicht besteuert werden, werden sie jedoch zu Lehen gemacht, so sollen sie auch besteuert werden. Mit der Einlegung des Brotlaubenholzes in die Wirnsweiler Lehenhöfe entfällt für Salem die Beholzung dieser Lehenbauern. 2. Friedberg-Scheer gesteht Salem das Recht zu, seinen Lehenleuten zu Herbertingen in den salemischen Waldungen bei Herbertingen Holz anzuweisen, wie umgekehrt Salem der Herrschaft Friedberg-Scheer das Recht gibt, in den friedbergischen Wäldern innerhalb der salem. Forsthoheit Holz anzuweisen, alles vorbehaltlich der Genehmigung durch das Haus Österreich. 3. Die noch strittigen Grenzmarken wurden besichtigt, neu beschrieben und in den dem Vertrag beigefügten 2 Karten festgelegt
Abt. Staatsarchiv Sigmaringen, Ho 158 T 1 Nr. 487
(Salem) Bachhaupten B 1. Scat. Fasc. 3 Nr. 41; 42; vergl. Dep. Thurn und Taxis Rep. III Ostrach Nr. 260 S. 26
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Sigmaringen, Ho 158 T 1 Salemische Herrschaft Ostrach: Urkunden
Salemische Herrschaft Ostrach: Urkunden >> 1. Urkunden
1790 Juli 2, Juli 12
Urkunden
Ausstellungsort: Trugenhofen, Salem
Siegler: Carl Fürst zu Thurn und Taxis; Robert, Abt; Fr. Markus Völlgger p. t. Prior suo et conventus nomine
Überlieferungsart: Ausfertigung
Vermerke: Erstexemplar
Beglaubigungs- und Notarzeichen: Carl Fürst zu Thurn und Taxis; Robert, Abt; Fr. Markus Völlgger p. t. Prior suo et conventus nomine
Siegler: Carl Fürst zu Thurn und Taxis; Robert, Abt; Fr. Markus Völlgger p. t. Prior suo et conventus nomine
Überlieferungsart: Ausfertigung
Vermerke: Erstexemplar
Beglaubigungs- und Notarzeichen: Carl Fürst zu Thurn und Taxis; Robert, Abt; Fr. Markus Völlgger p. t. Prior suo et conventus nomine
Österreich, von; Haus
Robert; Abt von Salem (1778-1802)
Völlger, Fr. Markus; Prior zu Salem
Völlger, Markus; Prior, Salem
Herbertingen SIG
Salem FN
Scheer SIG
Wirnsweiler: Tafertsweiler, Ostrach SIG
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
03.04.2025, 13:43 MESZ
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