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Landgraf Ludwig VIII.: Flüchtlinge des Fränkischen, des Kurrheinischen, des Oberrheinischen und des Schwäbischen Reichskreises sind zu arrestieren und mit einer Aufstellung der Wacht- und Verzehrkosten nach Gießen oder Darmstadt zu liefern (Druck)

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Hessisches Staatsarchiv Darmstadt
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