Christian Hereßbach, Lizentiat der Rechte und Offizial, Dietrich Drinborn, Siegler Johann Groppers, des Propstes von St. Cassius in Bonn und Archidiakons, beide Kanoniker von St. Cassius, und Johann von Pulheim, Schultheiß der Bonner Propstei, einesteils und Christian Roloffs, Wilhelm Kuyp, Dries uff der Putzgaßen, Zenß Schaffarts, Werner Mulner, Godart Lambrichts, Heinrich zu Heiden und Hupricht zu Ippendorf, Schöffen des Gerichts und Dingstuhls zu Endenich, als älteste Eingesessene der Dörfer Endenich, Poppelsdorf und Ippendorf von den 3 Dorfgemeinden hierzu abgeordnet, andernteils erschienen persönlich vor Notar und Zeugen, und die Kommissare trugen namens des Propstes den Dorfvertretern vor, dass Gerhard Loelman, Kellner zu Poppelsdorf, von den Untertanen des Propstes etliche Steuer namens des Kurfürsten und Erzbischofs von Köln gefordert hat und dass die Untertanen sich darüber beim Propst als ihrer Obrigkeit beklagt haben, der deswegen um Wahrung der propsteilichen Gerechtsame beim Kurfürsten untertänig ersucht hat. Letztlich wurde ihm aber durch Dam Spieß, den kölnischen Hofmeister, auf Befehl des Kurfürsten schriftlich geantwortet, der Kurfürst wolle sein Recht nicht antasten oder die Seinen beschweren, aber die fraglichen Güter seien schatzbar, und von jeher sei Landsteuer davon erhoben worden. Und der Kurfürst erbiete sich, Beweise vorzulegen, dass die propsteilichen Untertanen zu Zeiten der Erzbischöfe Hermann von Hessen, Philipp und aller anderen Vorgänger des Kurfürsten stets zur Landsteuer angeschlagen worden seien. Darauf wurden die Gemeinden der 3 Dörfer einberufen, hierüber Kunde abzugeben. Die vorgenannten Eingesessenen, die am besten wahre Kunde über das Herkommen, was die Steuer betraf, geben konnten, um künftige Zwietracht zwischen den Erzbischöfen und Pröpsten zu verhüten, und die gemahnt wurden, pflicht- und eidgemäß unparteilich auszusagen, erklärten im Beisein anderer Dorfleute mehr, sie wüssten wohl, dass einmal zur Zeit des Erzbischofs Hermann von Hessen, den sie alle als sechzigjährige und ältere gekannt hätten, die kurfürstlichen Befehlshaber die 3 Dörfer zur Steuer angeschlagen hätten. Diese hätten sich ebenso wie heute beschwert gefühlt. Sie hätten + Jakob Lambrichts, den Vater des vorgenannten Godart, zum damaligen Propst, dem von Croy, der auch Bischof von Cambrai (Camerich) war, geschickt mit der Bitte, er möge seine Untertanen vor dieser Neuerung beschirmen. Der Propst habe dann dem Erzbischof geschrieben, ihn gebeten, die Landsteuer zu erlassen, und ihm angeboten, wenn er als Propst von wegen der Propstei etwas zu leisten für schuldig befunden werde, wolle er das jederzeit tun. Dabei sei es damals verblieben. Ihres Wissens hätten die Untertanen wie auch der Propst damals keinerlei Steuer bezahlt. Von einem Steueranschlag zu Zeiten Erzbischof Philipps wüssten sie nichts. Danach unter Erzbischof Hermann von Wied sei ihnen nie eine kurfürstliche Steuer auferlegt worden, aber im ganzen Reich deutscher Nation sei die Türkensteuer eingeführt und erhoben worden, von der niemand befreit gewesen sei. Also hätte jeder von ihnen seinen Anteil den Reichseinnehmern abgeliefert, teils in Bonn auf dem Rathaus, teils in die Bloem daselbst in den gemeinen Kasten. Ansonsten könnten sie sich an keine Schatzung für den Erzbischof erinnern. Aber jüngst sei zur Zeit der ersten Ankunft des jetzigen Kurfürsten [Adolph von Schaumburg] eine Steuer wegen des Palliums angeschlagen worden. Darüber hätten sie sich bitter beklagt. Aber da nach dem Tod des Propstes Vorstius [= Peter Vorst von Lombeck + 1548] die Propstei 5 Monate lang vakant gewesen sei, hätten sie niemanden anzurufen gewusst und sie seien von Friedrich Consthun, damals kurfürstlicher Kellner zu Poppelsdorf, der ihnen ihr Vieh gewaltsam weggenommen habe, zu Unrecht gezwungen worden, diese Steuer zu zahlen, um ihr Vieh einzulösen. Im Übrigen wüssten sie von keinerlei Landsteuer, die sie oder ihre Vorfahren entrichtet hätten, sondern dass sie allzeit vermöge der Propsteigerechtigkeit davon frei gewesen seien. - Instrumentierungsbegehren der propsteilichen Befehlshaber. - Zeugen: Servatius von der Vewerburgh und Scheeffer Johann von Kessenich. ... 1555 in der dreizehender indiction Römer zinßzal genant am montag den funften des augstmonats ... Beschehen im gerurten dorff Puppelstorff hinder Goddharten der underschultißen behausungh im bongart ...