Erich Adolf, Graf zu Salm, bekundet: Dekan und Kapitel der Archidiakonal-Stiftskirche St. Cassius und Florentius in Bonn haben sich beklagt, dass gewisse Beerbte ihnen wegen des früher zu Lessenich am Laurentiustag [10. August] gehaltenen Gastmahls seit etlichen Jahren den schuldigen Zehnten in seiner Herrlichkeit Alfter (Alffter) verweigern und vorenthalten. Dieses Gastmahl ist wegen Ausschreitungen, Totschlägen und dergleichen von ihm vor über 10 Jahren auf Weisung des jetzigen Kurfürsten und dessen Vorgängers abgeschafft worden; stattdessen wurde eine Summe von 800 Talern zu einem gottgefälligen Werk am Gericht zu Alfter hinterlegt laut einer in der Schöffenkiste verwahrten Urkunde. Er befiehlt allen Beerbten und eingesessenen Untertanen in seiner Herrlichkeit Alfter, die an dem Gastmahl teilhatten, die vorenthaltenen Zehntgarben bei Strafe von 25 Goldgulden abzuliefern wie auch künftig den schuldigen Zehnt zu entrichten. Er befiehlt dem Boten zu Alfter, unverzüglich gegen Säumige und Verweigerer ohne Ansehen der Person vorzugehen und sie zur Zahlung des Zehnten und auch der verursachten Kosten und Schäden zu zwingen, notfalls dazu Schützen hinzuzuziehen, die ihm bei Strafe von 10 Goldgulden Folge leisten sollen, und Gewalt anzuwenden. - Er kündigt seine eigenhändige Unterschrift und sein aufgedrücktes gräfliches Siegel an. Signatum auff unserem schloß Bebber den 7. monats Augusti 1669.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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