Erich Adolf, Graf zu Salm, bekundet: Dekan und Kapitel der Archidiakonal-Stiftskirche St. Cassius und Florentius in Bonn haben sich beklagt, dass gewisse Beerbte ihnen wegen des früher zu Lessenich am Laurentiustag [10. August] gehaltenen Gastmahls seit etlichen Jahren den schuldigen Zehnten in seiner Herrlichkeit Alfter (Alffter) verweigern und vorenthalten. Dieses Gastmahl ist wegen Ausschreitungen, Totschlägen und dergleichen von ihm vor über 10 Jahren auf Weisung des jetzigen Kurfürsten und dessen Vorgängers abgeschafft worden; stattdessen wurde eine Summe von 800 Talern zu einem gottgefälligen Werk am Gericht zu Alfter hinterlegt laut einer in der Schöffenkiste verwahrten Urkunde. Er befiehlt allen Beerbten und eingesessenen Untertanen in seiner Herrlichkeit Alfter, die an dem Gastmahl teilhatten, die vorenthaltenen Zehntgarben bei Strafe von 25 Goldgulden abzuliefern wie auch künftig den schuldigen Zehnt zu entrichten. Er befiehlt dem Boten zu Alfter, unverzüglich gegen Säumige und Verweigerer ohne Ansehen der Person vorzugehen und sie zur Zahlung des Zehnten und auch der verursachten Kosten und Schäden zu zwingen, notfalls dazu Schützen hinzuzuziehen, die ihm bei Strafe von 10 Goldgulden Folge leisten sollen, und Gewalt anzuwenden. - Er kündigt seine eigenhändige Unterschrift und sein aufgedrücktes gräfliches Siegel an. Signatum auff unserem schloß Bebber den 7. monats Augusti 1669.
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Erich Adolf, Graf zu Salm, bekundet: Dekan und Kapitel der Archidiakonal-Stiftskirche St. Cassius und Florentius in Bonn haben sich beklagt, dass gewisse Beerbte ihnen wegen des früher zu Lessenich am Laurentiustag [10. August] gehaltenen Gastmahls seit etlichen Jahren den schuldigen Zehnten in seiner Herrlichkeit Alfter (Alffter) verweigern und vorenthalten. Dieses Gastmahl ist wegen Ausschreitungen, Totschlägen und dergleichen von ihm vor über 10 Jahren auf Weisung des jetzigen Kurfürsten und dessen Vorgängers abgeschafft worden; stattdessen wurde eine Summe von 800 Talern zu einem gottgefälligen Werk am Gericht zu Alfter hinterlegt laut einer in der Schöffenkiste verwahrten Urkunde. Er befiehlt allen Beerbten und eingesessenen Untertanen in seiner Herrlichkeit Alfter, die an dem Gastmahl teilhatten, die vorenthaltenen Zehntgarben bei Strafe von 25 Goldgulden abzuliefern wie auch künftig den schuldigen Zehnt zu entrichten. Er befiehlt dem Boten zu Alfter, unverzüglich gegen Säumige und Verweigerer ohne Ansehen der Person vorzugehen und sie zur Zahlung des Zehnten und auch der verursachten Kosten und Schäden zu zwingen, notfalls dazu Schützen hinzuzuziehen, die ihm bei Strafe von 10 Goldgulden Folge leisten sollen, und Gewalt anzuwenden. - Er kündigt seine eigenhändige Unterschrift und sein aufgedrücktes gräfliches Siegel an. Signatum auff unserem schloß Bebber den 7. monats Augusti 1669.
AA 0147 Bonn, St. Cassius, Urkunden (AA 0147)
Bonn, St. Cassius, Urkunden (AA 0147) >> 1. Urkunden >> Erzbischof Maximilian Heinrich zu Köln, des Heiligen Römischen Reichs Erzkanzler in Italien und Kurfürst, Bischof zu Hildesheim und Lüttich, Administrator zu Berchtesgaden und Stablo, Herzog in Ober- und Niederbayern, der Oberpfalz, in Westfalen, zu Engern und Boullion, Pfalzgraf bei Rhein, Landgraf zu Leuchtenberg, Markgraf zu Franchimont, bestätigt auf Bitten des Dekans und Kapitels der Archidiakonal-Kollegiatkirche St. Cassius und Florentius in seiner Residenzstadt Bonn die von seinem Vorgänger und ihm angewiesene Abschaffung des jährlich am Laurentiustag [10. August] gehaltenen Gastmahls zu Lessenich durch den Erbmarschall des Erzstifts Köln, seines Getreuen Erich Adolf, Graf zu Salm, Herrn zu Reifferscheid, Bedbur, Dyck, Alfter und Hackenbroich, und die deshalb erfolgte Hinterlegung von 800 Talern zu gottgefälligen Zwecken. Er befiehlt den Beerbten zu Alfter, die dem Kapitel schuldigen, wegen der Abschaffung des Gastmahls verweigerten Zehntgefälle gemäß dem inserierten Dekret des Grafen [von 1669 August 7] zu entrichten. - Er kündigt seine Unterschrift und sein Siegel an. Geben Arnsperg den 16. Augusti 1669.
1669 August 7
Diverse Registraturbildner
Pergament
Überlieferungsart: Abschrift
Überlieferungskommentar: Insert in Urkunde von 1669 August 16
Überlieferungskommentar: Insert in Urkunde von 1669 August 16
Urkunde
Ausstellort: Bedburdyck
Erzbischof Maximilian Heinrich zu Köln, des Heiligen Römischen Reichs Erzkanzler in Italien und Kurfürst, Bischof zu Hildesheim und Lüttich, Administrator zu Berchtesgaden und Stablo, Herzog in Ober- und Niederbayern, der Oberpfalz, in Westfalen, zu Engern und Boullion, Pfalzgraf bei Rhein, Landgraf zu Leuchtenberg, Markgraf zu Franchimont, bestätigt auf Bitten des Dekans und Kapitels der Archidiakonal-Kollegiatkirche St. Cassius und Florentius in seiner Residenzstadt Bonn die von seinem Vorgänger und ihm angewiesene Abschaffung des jährlich am Laurentiustag [10. August] gehaltenen Gastmahls zu Lessenich durch den Erbmarschall des Erzstifts Köln, seines Getreuen Erich Adolf, Graf zu Salm, Herrn zu Reifferscheid, Bedbur, Dyck, Alfter und Hackenbroich, und die deshalb erfolgte Hinterlegung von 800 Talern zu gottgefälligen Zwecken. Er befiehlt den Beerbten zu Alfter, die dem Kapitel schuldigen, wegen der Abschaffung des Gastmahls verweigerten Zehntgefälle gemäß dem inserierten Dekret des Grafen [von 1669 August 7] zu entrichten. - Er kündigt seine Unterschrift und sein Siegel an. Geben Arnsperg den 16. Augusti 1669.
Information on confiscated assets
Additional information
BZK no.
The Bundeszentralkartei (BZK) is the central register of the federal government and federal states for completed compensation proceedings. When a claim is entered into the BZK, a number is assigned for unique identification. This BZK number refers to a compensation claim, not to a person. If a person has made several claims (e.g. for themselves and for relatives), each claim generally has its own BZK number. Often, the file number of the respective compensation authority is used as the BZK number.
This number is important for making an inquiry to the relevant archive.
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Delict according to Nazi judicial system
Conduct that was first criminalized under National Socialism (e.g. the Treachery Act, ‘Judenbegünstigung’) or which the Nazi judiciary prosecuted more severely (e.g. high treason).
Reason for persecution
The reasons provided here are based on the wording in the reasons for persecution stated in the sources.
Role in the proceeding
‘Verfolgt’ refers to a person or organization that was persecuted under National Socialism. They could file a claim for compensation or restitution as part of the Wiedergutmachung policy. If the application was submitted by another person or organization than the persecutee (for example, their son or daughter), this other person or organization is designated as ‘antragstellend’ and their relationship to the persecutee is noted, if known. In the sources, the persecutee is sometimes referred to as ‘Geschädigter’ (aggrieved party) and the applicant as ‘Anspruchsberechtigter’(claimant).
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- 1.2.1.15. Bonn (Archival tectonics)
- 1.2.1.15.1. St. Cassius (Archival tectonics)
- Bonn, St. Cassius, Urkunden AA 0147 (Archival holding)
- 1. Urkunden (Classification)
- Erzbischof Maximilian Heinrich zu Köln, des Heiligen Römischen Reichs Erzkanzler in Italien und Kurfürst, Bischof zu Hildesheim und Lüttich, Administrator zu Berchtesgaden und Stablo, Herzog in Ober- und Niederbayern, der Oberpfalz, in Westfalen, zu Engern und Boullion, Pfalzgraf bei Rhein, Landgraf zu Leuchtenberg, Markgraf zu Franchimont, bestätigt auf Bitten des Dekans und Kapitels der Archidiakonal-Kollegiatkirche St. Cassius und Florentius in seiner Residenzstadt Bonn die von seinem Vorgänger und ihm angewiesene Abschaffung des jährlich am Laurentiustag [10. August] gehaltenen Gastmahls zu Lessenich durch den Erbmarschall des Erzstifts Köln, seines Getreuen Erich Adolf, Graf zu Salm, Herrn zu Reifferscheid, Bedbur, Dyck, Alfter und Hackenbroich, und die deshalb erfolgte Hinterlegung von 800 Talern zu gottgefälligen Zwecken. Er befiehlt den Beerbten zu Alfter, die dem Kapitel schuldigen, wegen der Abschaffung des Gastmahls verweigerten Zehntgefälle gemäß dem inserierten Dekret des Grafen [von 1669 August 7] zu entrichten. - Er kündigt seine Unterschrift und sein Siegel an. Geben Arnsperg den 16. Augusti 1669. (Record)