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Heinricus, von Gottes Gnaden Landgraf des Hessenlandes, gibt dem Kloster zu Girmerode (auch Gyrmerode) im Hinblick auf die Verdienste seines Props...
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Ausfert. auf Perg. mit 1 anh. beschäd. gross. Siegel und sehr gutem Rücksiegel. Rückw. Rubrum saec. XIV und die Zahl XXVIII des Inventars von 1527.
Urkunde
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: Actum et datum in crastino conversionis s. Pauli apostoli.
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Heinricus, von Gottes Gnaden Landgraf des Hessenlandes, gibt dem Kloster zu Girmerode (auch Gyrmerode) im Hinblick auf die Verdienste seines Propstes Heymeradus gen, von Boymeneburg und die Frömmigkeit seiner Nonnen und um ihrer Gebete und guten Werke teilhaftig zu werden, das ihm zustehende Eigentum an einer Mühle im Dorfe Oberndorf, die der jüngst verstorbene Hartradus de Hunoldishusin mit Zustimmung seiner Erben dem Kloster als Seelgerät testamentarisch vermacht hat.
Vermerke (Urkunde): Siegler: Der Aussteller.
Vermerke (Urkunde): Druckangaben: J. Schmincke, UB Germerode nr. 109, S. 51 f.
Vermerke (Urkunde): Literatur: Erwähnt: J. Schmincke, Gesch. von Germerode S. 24.