Auf unserer Webseite werden neben den technisch erforderlichen Cookies noch Cookies zur statistischen Auswertung gesetzt. Sie können die Website auch ohne diese Cookies nutzen. Durch Klicken auf „Ich stimme zu“ erklären Sie sich einverstanden, dass wir Cookies zu Analyse-Zwecken setzen. Sie können Ihre Cookie-Einstellungen hier einsehen und ändern.
Thyrolff Stange, Johann (Hans) Reysze und Wyprecht Bersch
bekunden für sich und ihre Erben, dass ihnen Heinrich [von Kranlucken],
Abt von Fulda, m...
Anmelden
Um Merklisten nutzen zu können, müssen Sie sich zunächst anmelden.
Urk. 75 Fulda: Reichsabtei, Stift [ehemals: Urkunden R I a]
Fulda: Reichsabtei, Stift [ehemals: Urkunden R I a] >> Reichsabtei, Stift >> 1361-1370
1366 Juli 7
Ausfertigung, Pergament, drei mit Pergamentstreifen angehängte Siegel
Urkunde
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: Nach Cristis gebuert dryzenhuendert iar in dem sehs und sechzigistin iare an Dinstage vor sent Margareten tage
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Thyrolff Stange, Johann (Hans) Reysze und Wyprecht Bersch bekunden für sich und ihre Erben, dass ihnen Heinrich [von Kranlucken], Abt von Fulda, mit Zustimmung des Dekans Dietrich und des Konvents von Fulda das Dorf Zellingen zum Wiederkauf verkauft hat. Im Folgenden ist darüber eine Urkunde inseriert. Thyrolff, Johann und Wyprecht geloben und schwören bei den Heiligen, einem Wiederkauf nicht zu widersprechen. Siegelankündigung. Inserierte Urkunde von 1366 Juli 7: Heinrich [von Kranlucken], Abt von Fulda, bekundet, dass er mit Zustimmung des Dekans Dietrich und des Konvents von Fulda Thyrolff Stange, Johann (Hans) Reysze und Wyprecht Bersch das Dorf Zellingen mit allen Leuten, Rechten und Einkünften und allem Zubehör zum Wiederkauf verkauft hat; dazu gehören auch die freien fuldischen Leute, die dort ansässig sind. Ausgenommen vom Verkauf ist das Herbergsrecht, das Abt und Konvent bei Bedarf in Anspruch nehmen können. Die Kaufsumme beträgt 300 Pfund Heller Fuldaer Währung. Jährlich können die Käufer die Leute der Jahreszeit und ihrem Einkommen entsprechend besteuern; die Armen dürfen dadurch aber nicht überbelastet und verdrängt werden. Die Armen sollen unter dem Schutz der Käufer stehen. Die Gewohnheiten und Rechte des Abtes und des Stifts sollen beachtet und gewahrt werden. Hierzu können die Käufer auch auf die Unterstützung von Abt und Kloster zählen. Der Wiederkauf ist für die nächsten achteinhalb Jahre ausgeschlossen. Danach muss er ein Vierteljahr vorher vom Abt angekündigt werden. Die Käufer müssen die Rückabwicklung des Geschäfts ein halbes Jahr im Voraus ankündigen, können aber auch vor Ablauf der achteinhalb Jahre ihr Geld zur Hälfte oder ganz durch Rückgabe des halben oder des ganzen Dorfes erhalten. Sollten die Käufer ihr Geld nicht vom Abt bekommen, haben sie die Möglichkeit, das Dorf an einen ihrer Genossen, der auch Lehnsmann des Klosters ist, zu den gleichen Bedingungen zu verkaufen. Hierüber wird der Abt dann ebenfalls eine Urkunde ausstellen, auch vor Ablauf der achteinhalb Jahre. Die neuen Käufer müssen dann wiederum dem Abt über das Rechtsgeschäft Urkunden ausstellen. Siegelankündigung des Abtes Heinrich und des Dekans Dietrich mit dem Konvent von Fulda. (Nach Cristis gebuert dryzenhundert iar in dem sehs und sechzigistin iare an Dinstage vor sent Margareten tage). (siehe Abbildungen: Vorderseite, Rückseite; Siegel: Avers 1, Avers 2, Avers 3)
Vermerke (Urkunde): Siegler: Thyrolff Stange, Johann Reysze, Wyprecht Bersch
Vermerke (Urkunde): Weitere Überlieferung: StaM, Kopiare Fulda: K 434, f. 115r-115v
Angaben zum entzogenen Vermögen
Sonstige Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.