Schäfer gegen Artenschutz - Kolkraben attackieren Lämmer
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Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, R 4/025 R140170/101
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, R 4/025 Fernsehsendungen von SWR Fernsehen aus dem Jahre 2014
Fernsehsendungen von SWR Fernsehen aus dem Jahre 2014 >> August
7. August 2014
Schäfer Siegbert Lamparter aus St. Johann auf der Schwäbischen Alb ist sauer. Fünf seiner Lämmer sind in den letzten Monaten nach Attacken von Kolkraben gestorben: "Die Raben beobachten die Herde und machen sich über die schwachen Neugeborenen her." Der finanzielle Schaden sei enorm. Der Schäfer fühlt sich machtlos, denn der Kolkrabe steht unter Artenschutz: "Man lässt uns alleine. Wenn ich was gegen die Raben unternehme, mache ich mich strafbar. Früher konnte man die einfach abschießen und dann war Ruhe." "Kolkraben stürzen sich auch auf Rinder", klagt Alfred Baudendistel aus Renchen in der Ortenau. Er habe schon 20 Rinder durch Rabenattacken verloren. Beide Viehhalter wollen, dass der Kolkrabe keine bedrohte Art mehr ist und die wilden Jungraben zum Abschuss freigegeben werden. "Wer Raben abschießt, verstößt gegen das Gesetz", entgegnet Matthias Strobl vom Naturschutzbund Baden-Württemberg. Die Landesregierung hat einen Vogelforscher engagiert, der analysieren soll, wie der Rabe von den Schafen ferngehalten werden kann.
0'05
Audio-Visuelle Medien
Baudendistel, Alfred; Landwirt
Lamparter, Siegbert; Schäfer
Strobl, Matthias; Naturschützer
Renchen OG
St. Johann RT
Artenschutz
Schäfer
Schäferei
Tier: Kolkrabe
Tier: Rind
Tier: Schaf
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
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