Ausdehnung des kaiserlichen 'Mandatum prohibitivum' gegen die Entfremdung von Ritterschaftsgütern 'ad manus potentiores' auf die durch Aussterben der bisherigen Besitzer heimfallenden Reichslehen, auch Beibehaltung der Kollektation 1669-1671, Niederrheinische Reichsritterschaft 12, fränkische Reichsritterschaft 13 f.