Die von Johann Jehle in Unterentersbach nachgesuchte Übergabe seines Erblehenstollens an seines leiblichen Bruders Sohn, Johann Jehle, ist abgeschlagen, doch aber gestattet, dass er dessen Benutzung auf seine Lebzeit dem Neffen übertragen darf sowie die Allodifikation des ganzen Erblehengutes und der heimgefallene Lehensanteil des ohne männliche Deszendenz gestorbene Lehensmann Joseph Zech daselbst und die Disposition darüber

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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