Klage wegen Beschlagnahmung einer Jahresrente von 6 Maltern Weizen, 4 Maltern Korn und 3 1/2 Mark kölnischen Pagaments vom Hof Freimersdorf zu Brauweiler (Kr. Köln), die den Provisoren zu Klein-St. Martin in Köln (Rentmeister Johann Hardenrath und Kirchmeister Jobst Pingsthoen, Konrad von Berckeim und Heinrich Söentgen) gestiftet worden ist. Da die Rentenzahlungen von 1587 - 1597 unterblieben - der Beklagte behauptet wegen Kriegseinwirkungen und Erkrankung der Hofbewirtschafter an der Pestilenz -, klagten die Provisoren vor dem Offizial zu Köln aufEinweisung in den verschriebenen Hof, der ihnen auch abgetreten wurde. Am 1. Juli 1603 wandten sich jedoch die Witwe und Erben Zons mit einer Supplikation an den Koadjutor, weil schon zuviel an die Provisoren von Klein-St. Martin zurückgezahlt worden wäre. Der Beklagte wies den Abt von Brauweiler an, zunächst keine weiteren Rentenzahlungen an die Provisoren zuzulassen. Streitig ist ferner die Anwendung des „privilegium de non evocando et primae instantiae“.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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