Klage wegen Beschlagnahmung einer Jahresrente von 6 Maltern Weizen, 4 Maltern Korn und 3 1/2 Mark kölnischen Pagaments vom Hof Freimersdorf zu Brauweiler (Kr. Köln), die den Provisoren zu Klein-St. Martin in Köln (Rentmeister Johann Hardenrath und Kirchmeister Jobst Pingsthoen, Konrad von Berckeim und Heinrich Söentgen) gestiftet worden ist. Da die Rentenzahlungen von 1587 - 1597 unterblieben - der Beklagte behauptet wegen Kriegseinwirkungen und Erkrankung der Hofbewirtschafter an der Pestilenz -, klagten die Provisoren vor dem Offizial zu Köln aufEinweisung in den verschriebenen Hof, der ihnen auch abgetreten wurde. Am 1. Juli 1603 wandten sich jedoch die Witwe und Erben Zons mit einer Supplikation an den Koadjutor, weil schon zuviel an die Provisoren von Klein-St. Martin zurückgezahlt worden wäre. Der Beklagte wies den Abt von Brauweiler an, zunächst keine weiteren Rentenzahlungen an die Provisoren zuzulassen. Streitig ist ferner die Anwendung des „privilegium de non evocando et primae instantiae“.
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Klage wegen Beschlagnahmung einer Jahresrente von 6 Maltern Weizen, 4 Maltern Korn und 3 1/2 Mark kölnischen Pagaments vom Hof Freimersdorf zu Brauweiler (Kr. Köln), die den Provisoren zu Klein-St. Martin in Köln (Rentmeister Johann Hardenrath und Kirchmeister Jobst Pingsthoen, Konrad von Berckeim und Heinrich Söentgen) gestiftet worden ist. Da die Rentenzahlungen von 1587 - 1597 unterblieben - der Beklagte behauptet wegen Kriegseinwirkungen und Erkrankung der Hofbewirtschafter an der Pestilenz -, klagten die Provisoren vor dem Offizial zu Köln aufEinweisung in den verschriebenen Hof, der ihnen auch abgetreten wurde. Am 1. Juli 1603 wandten sich jedoch die Witwe und Erben Zons mit einer Supplikation an den Koadjutor, weil schon zuviel an die Provisoren von Klein-St. Martin zurückgezahlt worden wäre. Der Beklagte wies den Abt von Brauweiler an, zunächst keine weiteren Rentenzahlungen an die Provisoren zuzulassen. Streitig ist ferner die Anwendung des „privilegium de non evocando et primae instantiae“.
AA 0627, 1069 - C 604/1429
AA 0627 Reichskammergericht, Teil II: C-D
Reichskammergericht, Teil II: C-D >> 1. Buchstabe C
1604 - 1609 (1593 - 1611)
Enthaeltvermerke: Kläger: Bürgermeister und Rat der Stadt Köln Beklagter: Ferdinand, Koadjutor des Erzstifts Köln, und Konsorten Prokuratoren (Kl.): Dr. Laurentius Vomelius Stapert [1593] - Dr. Heinrich Stemler [1593] 1604 Prokuratoren (Bekl.): Dr. Johann Konrad Lasser 1604 Prozeßart: Mandati de cassando sive relaxando arresto sine clausula der provisoren zum kleinen S. Martin verarrestierte Zins und gefell zu Freimersdorff Instanzen: RKG 1604 - 1609 (1593 - 1611) Beweismittel: „ Documentum cautionis“ (Q 2). Beschreibung: 1 cm, 38 Bl., lose; Q 1, 2, 4 - 6, Q 3* fehlt; 5 Beilagen prod. 14./15. Sept. 1604, 18. Sept. 1609, 16. Jan. und 19. April 1610 und 4. März 1611. Dem Prozeß wurde ein Schriftsatz in Sachen Köln ./. Köln betr. „Mandati de relaxando arresto der provisoren zu Klein-St. Martin verarrestierten zins und gefell zu Frimmersdorff“ vom 1. Okt. 1610, der irrtümlich in RKG 1049 (C 569/1383) lag, beigefügt. Wasserschäden.
Sachakte
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
28.04.2026, 08:08 MESZ
Hierarchie
Hierarchie Detailansicht
- Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
- Landesarchiv NRW Abteilung Rheinland (Archivtektonik)
- 1. Behörden und Bestände vor 1816 (Tektonik)
- 1.4. Reichsbehörden (Tektonik)
- 1.4.1. Reichskammergericht (Tektonik)
- Reichskammergericht AA 0627 (Tektonik)
- Reichskammergericht, Teil II: C-D (Bestand)
- 1. Buchstabe C (Gliederung)