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Der Gießener Amtmann Balthasar v. Weitolshausen gen. Schrautenbach und der Kanzler Johann Feige von der Lichtenau, Räte Landgraf Philipps von Hess...
Urkunden der Grafschaft Solms-Rödelheim >> 6 1501-1540
1528 Mai 22
Urkunde
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: Freitag nach Unsers Herrn Auffahrtstag
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Der Gießener Amtmann Balthasar v. Weitolshausen gen. Schrautenbach und der Kanzler Johann Feige von der Lichtenau, Räte Landgraf Philipps von Hessen einerseits, die Grafen Philipp v. Solms und Eberhard v. Königstein andererseits, bekunden, dass sie über die noch strittige Folge und Steuer in den den letzteren verkauften Schloss, Stadt und Gericht Nidda sich dahingehend verglichen haben, dass der Kauf abgeschlossen sein soll, wenn der Landgraf beides in den Kauf einbezogen wissen will und die lehnsherrliche Zustimmung des Stifts Fulda vorliegt, andernfalls die Kaufurkunde zurückgegeben werden soll