Anwendung der Bestimmungen des II. Edikts von 1817 über die erzwungene Ablösbarkeit der gutsherrlichen Gefälle und Rechte sowie der Erb- und Falllehen
Vollständigen Titel anzeigen
Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, E 301 Bü 192
Gen. Lehengüter
CXXXI Fasc. 11
E 301 Fasz. 69
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, E 301 Justizministerium I
Justizministerium I >> 1. Generalakten >> 1.23 Lehengüter
1835-1845
Enthält u. a.: Beschwerde des Grafen von Schaesberg-Thannheim wegen Anwendung des Edikts; Suspension einiger Bestimmungen des Edikts; Erstellung eines Gutachtens über die Vereinbarkeit des Edikts mit der deutschen Bundesakte; Regelung der Verpfändung von Lehengütern und der Veräußerung von Erblehen; Beschwerde des Fürsten von Hohenlohe-Langenburg gegen einen diesbezüglichen Zirkularerlass des Kreisgerichtshofs in Ellwangen; Appellationsverfahren zwischen Martin Leutenmaier aus Tannheim und der Standesherrschaft Schaesberg-Thannheim wegen des Obereingentums an einem Erblehen; Verhandlungen mit den Fürsten von Thurn und Taxis und den Grafen von Waldbott-Bassenheim; Anfrage mehrerer Standesherren wegen der im Edikt ausgesprochenen Verwandlung der Erblehen in freie Zinsgüter; Beschwerde mehrerer Standesherren wegen Einschränkung ihres Rechtszustandes bezüglich der Erblehen; Beschwerde der Fürsten von Hohenlohe-Öhringen gegen das Oberamtsgericht Künzelsau wegen der Anzeige der Besitzstandsveränderungen gefällpflichtiger Güter; Gesuch mehrerer Gemeinden um Schutz gegen die Auflegung oder Erhöhung bestehender Grundabgaben von Seiten der Lehensherrschaften
Darin:
1. Deduktion über die bestrittenen Verhältnisse der Erblehen der Standesherrschaft Schaesberg-Thannheim (Abschrift, 18 S., mit Nachtrag)
2. Auszug aus dem Haller Wochenblatt Nr. 13 vom 13. Februar 1839 (Abschrift)
3. Auszug aus dem Protokoll vom 12. Juli 1819 über eine Verhandlung zwischen Württemberg und den Grafen von Waldbott-Bassenheim
4. Rechtliches Gutachten über einen Erlass des Justizministerium über die Beschwerden mehrerer Standesherren wegen Beeinträchtigung ihres Rechtszustandes durch eine Entscheidung des Obertribunals
Darin:
1. Deduktion über die bestrittenen Verhältnisse der Erblehen der Standesherrschaft Schaesberg-Thannheim (Abschrift, 18 S., mit Nachtrag)
2. Auszug aus dem Haller Wochenblatt Nr. 13 vom 13. Februar 1839 (Abschrift)
3. Auszug aus dem Protokoll vom 12. Juli 1819 über eine Verhandlung zwischen Württemberg und den Grafen von Waldbott-Bassenheim
4. Rechtliches Gutachten über einen Erlass des Justizministerium über die Beschwerden mehrerer Standesherren wegen Beeinträchtigung ihres Rechtszustandes durch eine Entscheidung des Obertribunals
1 Bü (5,5 cm), Qu. 1-100
Archivale
Künzelsau KÜN; Oberamtsgericht
Schaesberg-Thannheim; Standesherrschaft
Württemberg
Zeitungen; "Haller Wochenblatt"
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
21.11.2025, 15:20 MEZ
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