Hermann Werner, Bischof von Paderborn und Graf von Pyrmont, beglaubigt und bestätigt eine Memorienstiftung des Pfarrers der Warburger Neustadt, Johannes Meyer: Aus einem Kapital von 200 Reichstalern, zusammengesetzt aus Schulden, die er bei der Gemeinde Eissen, dem Bezirk (pagus) Dössel und dem Dösseler Küster Theodor Sylvius eingetrieben hat, stiftet er eine jährliche Zahlung von 10 Reichstalern. Davon sollen 2 Reichstaler und 14 Schillinge an den Pfarrer der Neustadt, 2 Reichstaler und 8 Groschen an die Warburger Dominikaner, ein Reichstaler an jeden der beiden Kapläne, den Küster und Schulleiter je 8 Schillinge, ein Reichstaler an die Kirche der Neustadt, 14 Schillinge an den derzeitigen templarius gehen. Die restlichen 14 Schillinge und 4 Pfennige sollen für eine Armen- und Schülerspeisung verwendet werden, die an den festgelegten Memorientagen vorzunehmen ist. Für diese jährliche Zahlung sollen unter Beteiligung der genannten Personen und Institutionen jährlich vier Messen für die Verstorbenen in der Pfarrkirche gefeiert werden: die erste nach der Osteroktav für alle Pfarrangehörigen, die von Michaelis (29. September) bis zu diesem Termin gestorben sind, die zweite um Johannis (24. Juni) für alle Verstorbenen der Pfarrei, die dritte im Oktober für alle im letzten halben Jahr verstorbenen Pfarrangehörigen und die vierte im Januar für alle Verstorbenen der Pfarrei. Der Pfarrer soll dies am Sonntag zuvor ankündigen. Die Dominikaner werden am Vortag schriftlich benachrichtigt und sollen sich in ihrer Antwort zum Lesen der Messe verpflichten. Zum Ablauf des Totengedenkens werden genauere Bestimmungen getroffen. Eine eventuelle Verminderung des den Dominikanern anvertrauten Kapitals soll durch die Aufnahme einer Hypothek verhindert werden. Der Ertrag aus dem Kapital soll nicht für andere Zwecke verwendet werden. Schließlich werden genauere Bestimmungen für den Fall einer Erhöhung des Kapitals getroffen. Der Aussteller kündigt sein Siegel an. [...] in arce residentiae nostrae Neuhusanae decima quinta Septembris, anno Domini millesimo sexcentesimo nonagesimo nono 1). 1) Vorlage: 'Milesimo sexcentesimo nono'.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
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