Kaiser Ferdinand erteilt auf Ansuchen Graf Adolfs zu Sain dessen Flecken Bendorf, Flammersfeld und Niederfischbach das Recht jährlich 2 Märkte zu halten und zwar dem ersten auf Montag vor Michaelis und Donnerstag nach Allerheiligen, dem zweiten auf Sonntag Cantate und Montag vor Martini, dem letzten auf St. Walpurgen und Montag vor Bartholomäi.

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Hessisches Hauptstaatsarchiv
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