Johann Salis, Notar, Offizial des Dompropsts zu Speyer, bekennt, daß vor ihm auf Bitten des vor Gericht erschienenen Junkers Hans von Hardheim (Harthen) Bechthold von Hergeßh, Notar des geistlichen Richters zu Speyer, Bernhard Will von Goppffert und Conradt von Weingarten (Wingarten), Bürger zu Speyer, über den von ihnen am 4. Februar (Sonntag Pfaffenfastnacht) beobachteten Streit zwischen dem Junker Hans und Johann Rost, Domvikar zu Speyer, wegen des von Junker Hans gefangenen und von Johann Rost und dessen Kellerin in Rosts Haus gezogenen Knechts, der dem Junker einen Hengst, Harnisch und Kleinodien gestohlen hatte, als Zeugen ausgesagt haben.
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Johann Salis, Notar, Offizial des Dompropsts zu Speyer, bekennt, daß vor ihm auf Bitten des vor Gericht erschienenen Junkers Hans von Hardheim (Harthen) Bechthold von Hergeßh, Notar des geistlichen Richters zu Speyer, Bernhard Will von Goppffert und Conradt von Weingarten (Wingarten), Bürger zu Speyer, über den von ihnen am 4. Februar (Sonntag Pfaffenfastnacht) beobachteten Streit zwischen dem Junker Hans und Johann Rost, Domvikar zu Speyer, wegen des von Junker Hans gefangenen und von Johann Rost und dessen Kellerin in Rosts Haus gezogenen Knechts, der dem Junker einen Hengst, Harnisch und Kleinodien gestohlen hatte, als Zeugen ausgesagt haben.
Abt. Staatsarchiv Wertheim, F-US 7 Nr. 24
NS 87
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Wertheim, F-US 7 Grafschaft Wertheim (mit Herrschaft Breuberg) - Urkunden
Grafschaft Wertheim (mit Herrschaft Breuberg) - Urkunden >> Regesten
1459 Februar 16 (feria sexta post dominicam Invocavit)
Urkunden
Siegler: Johann Salis
Überlieferungsart: Ausfertigung
Siegelbeschreibung: 1 Sg. (Gerichtssiegel), Oblate, Rest
Vermerke: Rv.
Beglaubigungs- und Notarzeichen: Unterschrift
Überlieferungsart: Ausfertigung
Siegelbeschreibung: 1 Sg. (Gerichtssiegel), Oblate, Rest
Vermerke: Rv.
Beglaubigungs- und Notarzeichen: Unterschrift
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
21.11.2025, 15:20 MEZ
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