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Kurfürst Karl Theodor erteilt Ferdinand Freiherrn von Bongard, vertreten durch den Hofrat Breuer, die Belehnung mit der Hälfte von Heyden samt den zugehörigen Dörfern und der Jurisdiktion. Zeugen und Unterschrift wie oben.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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