Kaiser Karl IV. befiehlt dem Rat und der Stadt zu Weinsberg, dass sie die Rechte Engelhards von Weinsberg, die er von des Reichs wegen hat, nicht hindern; sollte die Stadt die Rechte nicht anerkennen, so ist Eberhard Graf von Württemberg durch besondere Befehle des Reiches angewiesen, die Forderungen der Herren von Weinsberg gegenüber Weinsberg durchzusetzen; Donnerstag nach St. Martin; Pgt. aufgedr. Reichssiegel.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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