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Anstellung der Berginspektionsassistenten, Bd 1
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Enthält u.a.: Bestimmungen über die Vorbildung für den technischen Bergstaatsdienst im Königreich Sachsen.- Berechnung der Tagegelder und Reisekosten.- Lebenslauf.
Akten
Darin: Zeitungsausschnitte über die Ernennung bzw. Einstellung von Assistenten.
Registratursignatur: 34 Di
Es gilt die Sächsische Archivbenutzungsverordnung vom 8. September 2022 (SächsGVBl. S. 526).