141) Ratschlag betr. Ansuchen eines Augsburger Bürgers, der selbst Schuldner von N Bürgern ist, um Hilfe wegen Schuldforderungen gegen einen gerade in N befindlichen anderen Augsburger Bürger; zitiert Ref. Tit. 4 Ges. 7 (erwähnt, daß N an sich von Hilfe für Gäste gegen Gäste gefreit ist)

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Staatsarchiv Nürnberg