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Verordnung: Von sämtlichen Justiz- und Polizeibeamten wird erwartet, dass dieselben nach Rücksprache mit den Gutsbesitzern Antwort geben, ob das Branntweinbrennen aus der Kartoffel für die Viehzucht abträglich und für die Menschen das Getränk schädlich ist

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Hessisches Staatsarchiv Darmstadt
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