Wilhelm Nordkirchen zu Westhusen verkauft gemeinsam mit seiner Frau Katherina vor Hermann Hoppenbrower (Hoppenbruger), Richter zu Bochum, den Zehnten zu Westrich samt Zubehör im Amt Bochum in dem Umfang, in dem die von Westhusen diesen Zehnten gekauft hatten, an die Eheleute Rotger und Katharina Ovelacker sowie Wennemar und Klara Paschendal (Passchendaell). Die alten Erbkaufbriefe werden den neuen Besitzern übergeben. Der Aussteller haftet im Schadensfalle mit seinen beiden Höfen zu Rahm (Rodem), von denen das Darbovengut von Lambert und Grete und das Darnedengut von Dietrich bewirtschaftet wird. Die Käufer erhalten sämtliche Eigentums- und Nutzungsrechte. Sie sollen aus dem Zehnten jährlich eine Mark Dortmunder Währung an das Stift St. Andreas zu Köln zahlen. Der Aussteller kündigt für sich und seine Frau sein Siegel an. Giselbert von Westhusen und der Richter zu Bochum, Hermann Hoppenbrower, bestätigen den vorliegenden Verkauf und kündigen ebenfalls ihre Siegel an. Weitere Gerichtsleute sind der Büttel (eyn gehuldet frone sgerichtz) Rithermann, Wessel Castorp, Rotger Roiffhake, Heinrich Smeet, Heinrich Bitter und Albert Scholemeister. Datum anno domini M° CCCC° LXXXIX° upten nesten godenstach na sunte Valentinus dage martyris.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
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