Graf Johann III. von Holstein-Plön bekundet, dass er sich mit seinem Brudersohn (cum Patruele), Graf Adolf VII. von Holstein-Pinneberg über die Burg Uetersen dergestalt geeinigt hat, dass jedem eine Hälfte von Burg, Einkünften und Zubehör zufällt, jeder dort einträchtig seine Leute (officiales et familiam) hat. Entstehe Zwietracht zwischen ihnen, soll in der Burg trotzdem Friede bleiben und sie und ihre Leute weder dort noch von dort aus des anderen Schaden betreiben. Streiten ihre Leute untereinander, soll dadurch die Eintracht zwischen ihnen selbst nicht gebrochen sein. Will einer seine Hälfte der Burg einem Dritten überlassen, soll er es dem anderen einen Monat vorher zu wissen geben. Zeugen: Daniel, Propst zu Reinbek, Johannes von Gorze, Domherr zu Hamburg, Johannes von Monte und Marquard Stake. d.d. Hamborch in die beati Jacobi apostoli, a. d. millesimo CCC° XX° primo.
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Graf Johann III. von Holstein-Plön bekundet, dass er sich mit seinem Brudersohn (cum Patruele), Graf Adolf VII. von Holstein-Pinneberg über die Burg Uetersen dergestalt geeinigt hat, dass jedem eine Hälfte von Burg, Einkünften und Zubehör zufällt, jeder dort einträchtig seine Leute (officiales et familiam) hat. Entstehe Zwietracht zwischen ihnen, soll in der Burg trotzdem Friede bleiben und sie und ihre Leute weder dort noch von dort aus des anderen Schaden betreiben. Streiten ihre Leute untereinander, soll dadurch die Eintracht zwischen ihnen selbst nicht gebrochen sein. Will einer seine Hälfte der Burg einem Dritten überlassen, soll er es dem anderen einen Monat vorher zu wissen geben. Zeugen: Daniel, Propst zu Reinbek, Johannes von Gorze, Domherr zu Hamburg, Johannes von Monte und Marquard Stake. d.d. Hamborch in die beati Jacobi apostoli, a. d. millesimo CCC° XX° primo.
LASH, Urk.-Abt. 3 Nr. 351
Gem. Archiv, Cap. XXIV Nr. 227
Urk.-Abt. 3 Grafschaft Holstein-Schauenburg-Pinneberg: Grafschaft Holstein-Schauenburg-Pinneberg
Urk.-Abt. 3 Grafschaft Holstein-Schauenburg-Pinneberg: Grafschaft Holstein-Schauenburg-Pinneberg >> 1 Urkunden
1321
Enthält: Ausfertigung Pergament, 26 x 14 + 13 cm Umbug, Latein, das Siegel am Pergamentstreifen fehlt Rückschrift: Desse privilegium holdet uppe de borg Utersten. Druck: Urk. Slg 2,44. Hasse 3,446. Graf Adolfs VII. Gegenurkunde Westphalen 4,3503
Verzeichnung
1321 Juli 25 Hamburg
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
26.01.2026, 12:56 MEZ