Graf Johann III. von Holstein-Plön bekundet, dass er sich mit seinem Brudersohn (cum Patruele), Graf Adolf VII. von Holstein-Pinneberg über die Burg Uetersen dergestalt geeinigt hat, dass jedem eine Hälfte von Burg, Einkünften und Zubehör zufällt, jeder dort einträchtig seine Leute (officiales et familiam) hat. Entstehe Zwietracht zwischen ihnen, soll in der Burg trotzdem Friede bleiben und sie und ihre Leute weder dort noch von dort aus des anderen Schaden betreiben. Streiten ihre Leute untereinander, soll dadurch die Eintracht zwischen ihnen selbst nicht gebrochen sein. Will einer seine Hälfte der Burg einem Dritten überlassen, soll er es dem anderen einen Monat vorher zu wissen geben. Zeugen: Daniel, Propst zu Reinbek, Johannes von Gorze, Domherr zu Hamburg, Johannes von Monte und Marquard Stake. d.d. Hamborch in die beati Jacobi apostoli, a. d. millesimo CCC° XX° primo.

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Landesarchiv Schleswig-Holstein
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