Anweisung: Alle Kreisämter sind verpflichtet, die Bürgermeister der Landorte mit Postanstalt darauf hinzuweisen, dass alle verpflichtet sind, wegen des bestehenden Postzwangs sich zur Beförderung von Briefen der Post zu bedienen und nicht durch Portohinterziehung sich straffällig zu machen