Klage auf Auszahlung der Aussteuern von je 6000 Goldgulden zuzüglich Zinsen als Abfindung für den Verzicht auf die elterlichen Eigen- und Lehngüter in den Erzstiften Trier und Köln, auf dem Hunsrück, in der Grafschaft Sponheim und im Herzogtum Jülich, die den beiden Schwestern Hurt von Schöneck von ihren Brüdern anläßlich ihrer Heiraten 1577 und 1580 versprochen, aber trotz des Erbvergleichs vom 4. Okt. 1586 zu Mainz noch nicht ausgezahlt worden sind. Die Güter werden u. a. in Q 46 aufgezählt. Das RKG verurteilt am 18. April 1597 die beklagte Witwe des Johann Hurt von Schöneck, einen Eid zu leisten, daß sie die Geldsumme nicht in bar bezahlen könne. Am 22. April 1600 ergeht daraufhin das Urteil, daß sämtliche beweglichen Güter an den verschiedenen örtlichen Gerichten zum Verkauf angeboten und die Erlöse den Klägern gegeben werden sollen.
Vollständigen Titel anzeigen
Klage auf Auszahlung der Aussteuern von je 6000 Goldgulden zuzüglich Zinsen als Abfindung für den Verzicht auf die elterlichen Eigen- und Lehngüter in den Erzstiften Trier und Köln, auf dem Hunsrück, in der Grafschaft Sponheim und im Herzogtum Jülich, die den beiden Schwestern Hurt von Schöneck von ihren Brüdern anläßlich ihrer Heiraten 1577 und 1580 versprochen, aber trotz des Erbvergleichs vom 4. Okt. 1586 zu Mainz noch nicht ausgezahlt worden sind. Die Güter werden u. a. in Q 46 aufgezählt. Das RKG verurteilt am 18. April 1597 die beklagte Witwe des Johann Hurt von Schöneck, einen Eid zu leisten, daß sie die Geldsumme nicht in bar bezahlen könne. Am 22. April 1600 ergeht daraufhin das Urteil, daß sämtliche beweglichen Güter an den verschiedenen örtlichen Gerichten zum Verkauf angeboten und die Erlöse den Klägern gegeben werden sollen.
AA 0627, 1876 - G 23/52
AA 0627 Reichskammergericht, Teil III: E-G
Reichskammergericht, Teil III: E-G >> 3. Buchstabe G
1591 - 1603 (1577 - 1604)
Enthaeltvermerke: Kläger: Adam von Galen (Gaelen, Gahlen) der Jüngere zu Muchhausen (Gem. Hoeningen, Kr. Grevenbroich), pfalzgräflich-zweibrückischer Rat und Oberamtmann zu Neukastel (Gem. Leinsweiler, Kr. Landau), namens seiner Gattin Anna Hurt von Schöneck und Otto Heinrich Landschadt (Lanschadt) von Steinach, Frauenzimmer-Hofmeister und Amtmann zu Zweibrücken, namens seiner Gattin Engel Hurt von Schöneck Beklagter: Emmerich Hurt von Schöneck zu Pesch, Bruder der klagenden Frauen, und Maria von der Leyen, Witwe seines Bruders Johann Hurt von Schöneck zu Ringsheim ( „Rinschem“, „Reintzheim“), bei Rheinbach, auch namens ihres unmündigen Sohns Johann Georg Hurt von Schöneck Prokuratoren (Kl.): Dr. Bernhard Küehorn 1591 - Lic. Leo Gregk 1602 Prokuratoren (Bekl.): Lic. Johann von Vianden [1588] 1591 und 1592 - Dr. Bernhard Küehorn 1598 - Dr. Andreas Pfeffer 1601 - Dr. Walter Aach 1601 Prozeßart: Mandati executorialis cum clausula Instanzen: RKG 1591 - 1603 (1577 - 1604) Beweismittel: Vergleich vom 4. Okt. 1586 zu Mainz (Q 2). Vormundschaftsbestätigung des RKG 1588 (Q 7). Rechnung über rückständige Pensionen 1587 - 1594 (Q 17). Quittung des Adam von Galen von 1587 über den Empfang von 1587 Goldgulden (Q 19). Ebenso des Otto Heinrich Lanschadt von 1587 über den Empfang von 1050 Goldgulden Pensionen und 400 Goldgulden für Rüstung und Kleidung (Q 20). Rechnung (Q 21). Quittung des Dieterich Landschadt von Steinach 1594 (Q 22). Schätzung bzw. Taxation der Güter zu Hasselsweiler 1594 durch den Vogt des Amts Jülich und die Schöffen zu Titz (Q 27f.). RKG- „Arctius mandatum executoriale“ vom 26. Sept. 1594 (Q 34). RKG- „Rescriptum arctius mandati“ vom 16. Sept. 1596 (Q 36). Rechnung des Adam von Galen über empfangene Abschlagszahlungen (Q 38). Erbteilung von 1595 zwischen Maria Hurt von Schöneck, geb. von der Leyen, und ihrem Schwager Emmerich Hurt von Schöneck, durch das RKG bekräftigt (Q 46). Ehevertrag ( „Heiligsverschreibung“) zwischen Adam von Galen und Anna Hurt von Schöneck 1577 (Q 47). Inventar der Mobilien, einschließlich der Bibliothek zu „Reinhaim“ 1598 (Q 58). Auszug aus dem Ehevertrag zwischen Johann Hurt von Schöneck und Maria von der Leyen 1578 (Q 59 und 72). Inventar von 1600, durch die Schöffen zu Rheinbach angefertigt (Q 64). Urkunden über Feilbietungen von Gütern an verschiedenen Gerichten Q 66-70, 88- 92, Beilagen). „Designation“ der betreffenden Güter (Q 71). RKG- „Citatio ad reassumendum“ vom 23. März 1601 (Q 78). RKG-(Bei-)Urteile vom 8. Jan., 23. Aug. und 4. Sept. 1592, 5. Juli 1594, 18. April 1597, 22. April 1600, 28. Feb. 1603 und 6. Juli 1603 (Prot.). Beschreibung: 9,5 cm, 421 Bl., lose; Q 1 - 76, 78 - 94, es fehlen Q 77* und Q 33 prod. 5. Nov. 1595, Q 34, 46 und 54 doppelt gezählt, 23 Beilagen prod. 27. März 1601, 30. Juni und 30. Sept. 1603, 18. Jan. 1604. Prot. sehr stark beschädigt, andere Aktenstücke auch beschädigt. Vgl. RKG 1875 (G 22/51).
Sachakte
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
28.04.2026, 08:39 MESZ