Matthäus Gaunkofer, Richter zu Rohr, entscheidet den Streit zwischen Peter Schuster, Bürger zu Rohr, und dessen Schwägerin Barbara Schmid, Witwe dessen verstorbenen Bruders Berthold Schmid zu Rohr zu deren Gunsten. Peter Schuster behauptet, der Garten sei als väterliches und mütterliches Erbe ihm zugeteilt, während Barbara Schmid, anführt, dass diesem lediglich der halbe Garten zustehe, während sie die andere Hälfte von ihrem verstorbenen Mann geerbt habe. S=A

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Bayerisches Hauptstaatsarchiv