Reinhard von Petterweil], Kantor des Bartholomäusstifts zu Frankfurt, bekundet als vom Papst beauftragter Richter, daß vor ihm der Frankfurter Bür...
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Urk. 26, 731
Urk. 26, A II Haina, Kloster
Urk. 26 Kloster Haina - [ehemals: A II]
Kloster Haina - [ehemals: A II] >> 1300-1324
1324 Februar 15
Ausf., lat., Perg., durch Moder besch., aufgeklebt. - Anh. (neu befestigt) spitzov. Sg. des Kantors, 3,3 x 2,3 cm, über gotischer Architektur der heil. Bartholomäus in Halbfigur mit Messer (rechts) und Buch, U.: '+ 'S' ' REYNHAR CAT'...'RANKEVORDEN.
Urkunde
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: Datum a. d. 1324, 16. kalendas marcii.
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Reinhard von Petterweil], Kantor des Bartholomäusstifts zu Frankfurt, bekundet als vom Papst beauftragter Richter, daß vor ihm der Frankfurter Bürger Albert beim Grabborn (by Grabuornnen) die Schenkung einer Eigenhufe Ackerland in der Gemarkung des Dorfes Büdesheim (Buodingesheim) je zur Hälfte an die Deutschordenskommende Sachsenhausen (Sassenhusen) und das Kloster Haina (Heniz) erneuert hat, nachdem er bereits vor dem weltlichen Gericht des Dorfes verzichtet hatte. Er hat die Hufe gegen jährliche Zahlung von 2 Schilling leichter Pfennige zu Martini auf Lebenszeit von Kommende und Kloster gepachtet, die davon nach seinem Tode seiner Tochter Jutta lebenslänglich zwischen Mariae Himmelfahrt und Geburt 6 Achtel Korn Frankfurter Maßes, d. h. jeder Teil 3 Achtel, zahlen sollen. Nach beider Tod sollen Kommende und Kloster für den Besitz der Hufe ihrer beider Jahrgedächtnis begehen.
Vermerke (Urkunde): Zeugen: Reinhard d. Jg. [von Petterweil] und Dietrich Rorich (Ruricus), Stiftsherren von St. Bartholomäus
Vermerke (Urkunde): Zeugen: der Trappier Volmar und Winter von Preungesheim (Bruoningesheim), Deutschherren
Vermerke (Urkunde): Zeugen: Widerold und Walter, Brüder des Klosters Haina.
Vermerke (Urkunde): Siegler: Der Kantor.
Vermerke (Urkunde): Druckangaben: Regest: Franz Nr. 373, Zweiter Band
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Reinhard von Petterweil], Kantor des Bartholomäusstifts zu Frankfurt, bekundet als vom Papst beauftragter Richter, daß vor ihm der Frankfurter Bürger Albert beim Grabborn (by Grabuornnen) die Schenkung einer Eigenhufe Ackerland in der Gemarkung des Dorfes Büdesheim (Buodingesheim) je zur Hälfte an die Deutschordenskommende Sachsenhausen (Sassenhusen) und das Kloster Haina (Heniz) erneuert hat, nachdem er bereits vor dem weltlichen Gericht des Dorfes verzichtet hatte. Er hat die Hufe gegen jährliche Zahlung von 2 Schilling leichter Pfennige zu Martini auf Lebenszeit von Kommende und Kloster gepachtet, die davon nach seinem Tode seiner Tochter Jutta lebenslänglich zwischen Mariae Himmelfahrt und Geburt 6 Achtel Korn Frankfurter Maßes, d. h. jeder Teil 3 Achtel, zahlen sollen. Nach beider Tod sollen Kommende und Kloster für den Besitz der Hufe ihrer beider Jahrgedächtnis begehen.
Vermerke (Urkunde): Zeugen: Reinhard d. Jg. [von Petterweil] und Dietrich Rorich (Ruricus), Stiftsherren von St. Bartholomäus
Vermerke (Urkunde): Zeugen: der Trappier Volmar und Winter von Preungesheim (Bruoningesheim), Deutschherren
Vermerke (Urkunde): Zeugen: Widerold und Walter, Brüder des Klosters Haina.
Vermerke (Urkunde): Siegler: Der Kantor.
Vermerke (Urkunde): Druckangaben: Regest: Franz Nr. 373, Zweiter Band
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
10.06.2025, 09:13 MESZ