Anhörung im Landtag über den Einsatz von verdeckten Ermittlern
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Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, R 1/002 D911020/105
C911020/105
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, R 1/002 Hörfunksendungen des SDR aus dem Jahre 1991
Hörfunksendungen des SDR aus dem Jahre 1991 >> September 1991
Samstag, 14. September 1991
Expertenanhörung im Landtag über Fragen, die sich beim Einsatz von Polizeibeamten als verdeckte Ermittler im kriminellen Milieu stellen. HAUSEL: Der Einsatz von verdeckten Ermittlern bedeutet auf der einen Seite den total kontrollierten Bürger und auf der anderen Seite die total unkontrollierte Polizei. Die Freiheit des Bürgers wird durch diese Polizeistrategie geopfert. N.N., Kriminalbeamter: Durch die Diskussion entsteht ein völlig falsches Bild der Polizei. Es besteht "nicht die Absicht, jeden Bürger grundlos und zu jeder Zeit zu überwachen oder zu bespitzeln". SCHREMPP: Das Vertrauensverhältnis zwischen Bürger und Polizei muß im Mittelpunkt stehen. LEUZE: Der Einsatz eines verdeckten Ermittlers muß das letzte Mittel einer Polizeiaktion sein. RÖDER: Der Einsatz verdeckter Ermittler kann weitreichende Folgen für jeden Bürger haben. MAUS: Bedeutung der Bundesgesetze für das neue Landespolizeigesetz. SCHREMPP: Ablehnung des finalen Rettungsschusses durch die SPD. SPECK: Forderung nach gesetzlichen Grundlagen für die Polizisten in Notwehrsituationen. Für die Legalisierung des finalen Rettungsschusses.
SDR 1
0:07:25; 0'07
Audio-Visuelle Medien
Hausel, Uwe; Jurist, Amtsrichter, 1937-1994
Röder, Reinhard
Speck, Wolfgang
Datenschutz
Gewerkschaft: Gewerkschaft der Polizei
Partei: CDU: Verdeckter Ermittler
Partei: SPD: Verdeckter Ermittler
Polizei: Verdeckte Ermittler
Rechtswesen
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
21.11.2025, 15:28 MEZ
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