Konrad Müller zu Mixmühle und seine Frau Margret bestätigen, dass ihnen von Propst Johannes und dem Konvent von Rohr ein Baurecht auf der Wiese bei der Mixmühle, genannt das Werdel, gegen eine jährliche Gült von zehn Schilling Münchner Pfennig verliehen worden ist. S: Wilhelm Weigand, Richter zu Rohr

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Bayerisches Hauptstaatsarchiv