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Kreishauptmannschaft des Meißnischen Kreises (Bestand)
Sächsisches Staatsarchiv (Beständegliederung) >> 01. Markgrafschaft Meißen, Albertinisches Herzogtum und Kurfürstentum / Königreich Sachsen bis 1831 >> 01.05 Behörden und Einrichtungen der Erblande >> 01.05.02 Ältere Kreis- und Amtshauptmannschaften, Ämter
1774 - 1779
Geschichte: Die Gliederung Kursachsens in zunächst fünf klar voneinander abgegrenzte Kreise erfolgte durch den Erlass der Kanzleiordnung Kurfürst Moritz´ am 05.08.1547. An der Spitze des Kreises stand ein Oberhauptmann, später Kreishauptmann. Er war zuständig für die Kontrolle über Einnahmen und Ausgaben der Ämter, hatte die Aufsicht über die in seinem Zuständigkeitsbereich tätigen Beamten und das Straßenwesen. An Stelle der Kreishauptmannschaft des Meißnischen Kreises trat 1835 die Kreisdirektion Dresden.
Weitere Angaben siehe 1.5.2 Ältere Kreis- und Amtshauptmannschaften, Ämter
Inhalt: Frondienste und Abgaben in den Ämter Nossen und Leisnig.- Nutzungen und Inventar des Amtes Nossen.