Kurfürst Philipp von der Pfalz freit den nachgenannten Personen und ihren Erben das Bergwerk zu Schriesheim, genannt im Breitenhart, das er diesen bereits vor einiger Zeit für ihre Dienste mit anderen Gewerken verliehen hat, von allen Beschwerungen, Vorkauf oder ähnlichem. Die gute Arbeit der Gewerken soll fortgeführt werden. Die Ausmessung der Fundgruben wird näher bestimmt. Der freie Zehnt ist von dieser Befreiung ausgenommen. Dies alles gilt, solange die Gewerke ihren Teil unverändert und unveräußert in ihren Händen und in gutem Zustand halten. Als Empfänger werden genannt: Hermann Boos von Waldeck, Hofmeister; Doktor Götz von Adelsheim, Propst (sowie seine Brüder und ihre Erben in absteigenden Linen); Engelhard von Neipperg; Hans von Sickingen; Jakob von Fleckenstein, Landvogt; Doktor Thomas Dornberg; Doktor Konrad Schelling, Arzt; Philipp Forstmeister [von Gelnhausen]; Albrecht Göler [von Ravensburg]; Alexander Pellendorfer; Ludwig Scheuermann, Lizentiat; Meister Paulus Bauman, Sekretär; Lenhart Gulden; Moritz Wagner; Jost Kutter zu Speyer; Niklaus Seidensticker; Jakob Heuschreck (Hewschreck); Hans Dentz; Jans Köcht.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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