Dotierung des Fritzlarer Bürgers Hermann von Kirchberg aus Gütern zu Maden
Vollständigen Titel anzeigen
Urk. 18, 229
Urk. 18, Urk. A II Kl. Cappel 1323 März 17
Urk. 18 Kloster Spieskappel - [ehemals: A II]
Kloster Spieskappel - [ehemals: A II] >> 1340-1349
1343 September 8
Ausf. Perg., Notariatsinstrument mit Signet des Klerikers der Mainzer Diözese und kaiserlichen Notars Heinrich Gerberti de Gudensberg, Abb. des Signets Küch: Siegel (wie Nr.5) S.288 Nr.6
Urkunde
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: Anno a natiuitate ... 1343 in die natiuitatis beate Marie virginis que fuit octaua dies mensis Septembris, hora post decantationem vesperarum, in oppido Fritslariensi Moguntine dyocesis, ante curiam quam dominus Albertus de Hoiltzhusin, canonicus ecclesie Fritslariensis, inhabitat, indictione 11, pontificatus sanctissimi in Christo patris et domini nostri domini Clementis diuina prouidentia pape sexti anno secundo
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Vor dem Notar Heinrich Gerberti de Gudensberg erscheint Hermann von Kirchberg, ehemaliger Abt des Stifts Cappel Prämonstratenserordens, Mainzer Diözese, und legt eine von Abt und Konvent ausgestellte und besiegelte Urkunde von 1323 März 17 (anno domini 1323, 16 Kal. Aprilis) folgenden Inhalts zur Abschrift vor: Hermann Abt, Prior und Konvent des Stifts Cappel bekunden, daß ihre 'familiares', die Eheleute Hermann und Alheid von Kirchberg, Fritzlarer Bürger (oppidani), den vierten Teil des Allods (allodii siue bonorum) in Maden, den sie [die Aussteller] von dem Wäppner Denhard von Hebel erkauft hatten, mit eigenem Geld, nämlich 31 1/2 mr. reinen Silbers (triginta marcis et altera dimidia puri argenti), bezahlt hätten. Gemäß dem Willen der besagten Eheleute verfügen Abt und Konvent, daß diese dementsprechend 1 Viertel der künftigen jährlichen Fruchterträge aus den genannten Gütern auf Lebenszeit erhalten und frei besitzen sollen. Sind beide tot, so fällt jener 4. Teil nicht an ihre Erben, sondern geht erblich an das Stift zurück. Die Aussteller verzichten auf alles aus der Erbschaft erwachsene Recht und alle Ansprüche. Außerdem sollen nach dem Tod Hermanns und Adelheids alle Erträge, die aus dem 4. Teil des Allods jährlich fließen, ihren beiden leiblichen Söhnen Hermann, dem derzeitigen Abt, und Heinrich, der ebenfalls dem Konvent angehört, geliefert werden. Stirbt einer der Söhne, so erhält der Überlebende das Viertel vollständig. Nach beider Tod fällt es an das Stift zurück, wobei den das Jahrgedächtnis Hermanns und Adelheids im Chor feiernden Brüdern zwei Viertel Korn und Hafer zustehen.
Vermerke (Urkunde): Rückvermerk: (Um 1525) Instrumentum super bona in Madin
Vermerke (Urkunde): Zeugen: der notariellen Beglaubigung: Bruder Konrad gen. Rupus, Kanoniker des Prämonstratenserordens der Diözese Würzburg
Vermerke (Urkunde): Zeugen: die Fritzlarer Kanoniker Albert von Romrod (Rumerode) und Wasmud von Ahausen (Ahusin)
Vermerke (Urkunde): Zeugen: Heinrich gen. Bischof Schulrektor in Fritzlar (rectore scola[ri] in Fritslaria) und Kleriker der Mainzer Diözese
Vermerke (Urkunde): Siegler: der inserierten Urkunde: Abt und Konvent von Cappel
Vermerke (Urkunde): Weitere Überlieferung: ---
Vermerke (Urkunde): Druckangaben: ---
Vermerke (Urkunde): Literatur: List: Stift Spieskappel (wie Nr.1) S.224
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Vor dem Notar Heinrich Gerberti de Gudensberg erscheint Hermann von Kirchberg, ehemaliger Abt des Stifts Cappel Prämonstratenserordens, Mainzer Diözese, und legt eine von Abt und Konvent ausgestellte und besiegelte Urkunde von 1323 März 17 (anno domini 1323, 16 Kal. Aprilis) folgenden Inhalts zur Abschrift vor: Hermann Abt, Prior und Konvent des Stifts Cappel bekunden, daß ihre 'familiares', die Eheleute Hermann und Alheid von Kirchberg, Fritzlarer Bürger (oppidani), den vierten Teil des Allods (allodii siue bonorum) in Maden, den sie [die Aussteller] von dem Wäppner Denhard von Hebel erkauft hatten, mit eigenem Geld, nämlich 31 1/2 mr. reinen Silbers (triginta marcis et altera dimidia puri argenti), bezahlt hätten. Gemäß dem Willen der besagten Eheleute verfügen Abt und Konvent, daß diese dementsprechend 1 Viertel der künftigen jährlichen Fruchterträge aus den genannten Gütern auf Lebenszeit erhalten und frei besitzen sollen. Sind beide tot, so fällt jener 4. Teil nicht an ihre Erben, sondern geht erblich an das Stift zurück. Die Aussteller verzichten auf alles aus der Erbschaft erwachsene Recht und alle Ansprüche. Außerdem sollen nach dem Tod Hermanns und Adelheids alle Erträge, die aus dem 4. Teil des Allods jährlich fließen, ihren beiden leiblichen Söhnen Hermann, dem derzeitigen Abt, und Heinrich, der ebenfalls dem Konvent angehört, geliefert werden. Stirbt einer der Söhne, so erhält der Überlebende das Viertel vollständig. Nach beider Tod fällt es an das Stift zurück, wobei den das Jahrgedächtnis Hermanns und Adelheids im Chor feiernden Brüdern zwei Viertel Korn und Hafer zustehen.
Vermerke (Urkunde): Rückvermerk: (Um 1525) Instrumentum super bona in Madin
Vermerke (Urkunde): Zeugen: der notariellen Beglaubigung: Bruder Konrad gen. Rupus, Kanoniker des Prämonstratenserordens der Diözese Würzburg
Vermerke (Urkunde): Zeugen: die Fritzlarer Kanoniker Albert von Romrod (Rumerode) und Wasmud von Ahausen (Ahusin)
Vermerke (Urkunde): Zeugen: Heinrich gen. Bischof Schulrektor in Fritzlar (rectore scola[ri] in Fritslaria) und Kleriker der Mainzer Diözese
Vermerke (Urkunde): Siegler: der inserierten Urkunde: Abt und Konvent von Cappel
Vermerke (Urkunde): Weitere Überlieferung: ---
Vermerke (Urkunde): Druckangaben: ---
Vermerke (Urkunde): Literatur: List: Stift Spieskappel (wie Nr.1) S.224
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
10.06.2025, 09:13 MESZ