Rolf von Sechtem (Seichtem), Hermann Roitkanne und sämtliche anderen Schöffen zu Bonn bekunden, dass vor ihnen Heinrich Munffort und seine Ehefrau Greta, Bürger zu Bonn, bekannt haben, dass sie an Walrave Monisiis und seine Ehefrau Hilla, Bürger zu Bonn, ihr Haus und Hofstatt zu Bonn, worin sie wohnen, erblich verkauft haben. Das Haus liegt in der Pisternenstraße zwischen den Häusern Heinrichs von Olmissen (Olmentzheim) und Hermann Koytzmars und zahlt in den Hof des Kölner Erzbischofs zu Merhausen (-husen) in Bonn 4 1/2 Pfennige Kölner Pagaments Zins am Johannistag [24. Juni], und zwar unter Strafe von 1 Ahm Wein gemäß Hofesgewohnheit. Die Verkäufer haben über die Kaufsumme quittiert. Sie haben auf Haus und Hofstatt verzichtet und sie den Käufern mit Hand, Halm und Mund als Erbe aufgetragen. Dies geschah vor Arnolt von Wiis, Schultheiß des Hofs Merhausen, den beiden Schöffen Rolf und Hermann als Geschworenen und allen übrigen Geschworenen des Hofes. Walrave und Hilla haben Haus und Hofstatt auf jenem Hof gemäß Hofesrecht und -gewohnheit als Erbe gewonnen, Bann und Friede des Hofes wurde ihnen darüber gelegt, und der Hof erkennt nur noch sie als rechte Erben, Belehnte und Besitzer an. Sie sollen eine ständig freie Ausfahrt zu der Hofstatt durch Hermann Koytzmars Hof haben. Beide Parteien sollen das Tor der Ausfahrt instand halten. Heinrich Munffard musste einen Totschlag sühnen. Dazu hat er jenes Erbe verkauft. Der Kläger aber ist noch außer Landes und hat die Sühne noch nicht angenommen. Darum haben Heinrich und Greta ihre Freunde Gerard von Olmissen, Hermann Koytzmar, Heinrich von Stocke, Johann von Olmissen, Gerlach van deme Nuwen kelre und Christian Aillart den Alten zu Sachwaltern gesetzt. Falls also Heinrich und Greta oder ihre Erben wegen des Totschlags verklagt oder geschädigt werden sollten, sollen die Sachwalter sie dessen entheben und schadlos halten. Weiterhin haben Heinrich und Greta bekannt, dass sie an Walrave und Hilla auch das kleine Haus dahinter erblich verkauft haben, das auf die Oetzelsgasse stößt, zwischen den Häusern Heinrichs von Olmissen und Hermann Koytzmars liegt und jährlich am Martinstag [11. November] dem Hospital zu Bonn 2 Schilling kölnisch Erbzins zahlt, wie Johann von Erp (-e), Kanoniker von St. Cassius, Provisor (bewerre) des Hospitals, als Lehnherr dieses Hauses vor den Schöffen erklärt hat. Über die Kaufsumme haben sie quittiert. Sie haben vor den Schöffen auf das Haus verzichtet und es Walrave und Hilla mit Hand, Halm und Mund als Erbe aufgetragen, und Walrave und Hilla haben es von dem Lehnherrn gewonnen, wie dieser erklärt hat, der niemand anders als Walrave und Hilla als rechte Erben, Belehnte und Besitzer anerkennt. Die vorgenannten Sachwalter haben sich zu Händen Walraves, Hillas und ihrer Erben für den Kauf der beiden Häuser verbunden. - Die Schöffen kündigen ihr gemeines Schöffensiegel auf Bitten beider Parteien an. Gegeven 1388 des dryintzwentzigesten dages in deme bramaynde zu latine genant Iunius.