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ÊB Siegfried von Mainz bekundet, daß er, nachdem schon sein Vorgänger dem Kapitel des Stifts St. Stefan zu Mainz erlaubt hatte, die Einkünfte der Pfründe eines jeden Verstorbenen für ein Jahr für die Ausbesserung und Reparatur der Dächer und zur Besserung der Pfründen der Brüder zu empfangen, dem Kl. die erweiterte Gnade gewährt hat, die frei werdenden Steuern zwei Jahre lang für ihren Gottesdienst, Reparaturen an der Kirche und die Almosen der Brüder zu empfangen, doch sollen diese zwei Jahre nicht überschritten werden.

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Hessisches Staatsarchiv Darmstadt
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