Stromberg, 1581.07.14. Otto, Wildgraf zu Dhaun zu Kyrburg, Rheingraf zum Stein, Graf zu Salm und Herr zu Vinstingen belehnt für sich und seine Vettern, die Brüder Hans Christophel und Adolf Henrich mit dem vierten Teil des Dorfes "Remelssheim" zu Erbe die Bürger Philipp Reichardt und Johan Friederich Fust von Stromberg. Vorgeschichte: Bartholomes Fust von Stromberg hat für seine eheliche Tochter Beatrix (aus seiner Ehe mit der verstorbenen Johanneten geb. von Ramburg) das Dorf Eschenau von den verstorbenen Hubenriß ("Hubrissen") von Odenbach neben und mit Emrich von Löwenstein und Rudolf von Alben gemeinsam gehabt und hat seinen Anteil, unwissend, dass er Lehen sei, verkauft, nach Einsichtnahme des Reverses jedoch dafür den vierten Teil des Dorfes "Remelssheim", freies Eigen, dem Lehensherr (Aussteller dieser Urkunde) aufgegeben. Dieser Teil ist nach seinem Tod an seine Vettern, die oben genannten Belehnten gefallen. S. des Ausstellers. "Der geben wardt freitags den viertzehenden Julii anno funffzehenhundert achtzigk vnnd eins".

Vollständigen Titel anzeigen
Loading...