Hohe Diäten, üppige Pensionen - Wie viel sind uns die Abgeordneten wert?
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Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, R 4/028 R170028/204
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, R 4/028 Fernsehsendungen von SWR Fernsehen aus dem Jahre 2017
Fernsehsendungen von SWR Fernsehen aus dem Jahre 2017 >> Unterlagen
16. Februar 2017
Von "Selbstbedienungsladen" und "Abkassieren" ist die Rede. Nach heftiger Kritik wurden die neuen Pläne für die Altersvorsorge der Landtagsabgeordneten nun vorerst gestoppt.
Dass Bürger sich empören, wenn Politiker sich mehr Geld verordnen, das ist nicht neu. Wenn aber die Parteispitzen von SPD und Grünen auf Abstand zur eigenen Fraktion im Landtag gehen, dann muss etwas schief gegangen sein. Die jeweiligen Landesvorsitzenden zeigen Unverständnis für die Reform der Altersversorgung, der ihre Fraktionen zugestimmt haben.
Zum Hintergrund: Der Landtag hat am vergangenen Freitag beschlossen, dass die Abgeordneten künftig wählen können, ob sie weiter privat für ihre Rente vorsorgen wollen, oder - wie Beamte - automatisch Anrecht auf eine Pension haben. Pikant daran: Was jetzt wieder gelten sollte, war erst zum Beginn der vergangenen Sitzungsperiode geändert worden. Seit 2011 hatten neue Abgeordnete keinen Pensionsanspruch mehr, sondern sie sollten privat für ihre Rente vorsorgen. Sie erhielten dafür höhere Bezüge und einen Zuschuss. Damals feierten die Landespolitiker das Modell als volksnah. Jetzt die Rolle rückwärts. Die aber wohl auch noch nicht endgültig ist. Denn Dienstagnachmittag verkündeten die Fraktionen Grüne, CDU, SPD und FDP, der Beschluss von vor wenigen Tagen werde erst einmal auf Eis gelegt und einer Expertenkommission übergeben.
Gast im Studio: Andreas Stoch, Vorsitzender der SPD-Landtagsfraktion
Dass Bürger sich empören, wenn Politiker sich mehr Geld verordnen, das ist nicht neu. Wenn aber die Parteispitzen von SPD und Grünen auf Abstand zur eigenen Fraktion im Landtag gehen, dann muss etwas schief gegangen sein. Die jeweiligen Landesvorsitzenden zeigen Unverständnis für die Reform der Altersversorgung, der ihre Fraktionen zugestimmt haben.
Zum Hintergrund: Der Landtag hat am vergangenen Freitag beschlossen, dass die Abgeordneten künftig wählen können, ob sie weiter privat für ihre Rente vorsorgen wollen, oder - wie Beamte - automatisch Anrecht auf eine Pension haben. Pikant daran: Was jetzt wieder gelten sollte, war erst zum Beginn der vergangenen Sitzungsperiode geändert worden. Seit 2011 hatten neue Abgeordnete keinen Pensionsanspruch mehr, sondern sie sollten privat für ihre Rente vorsorgen. Sie erhielten dafür höhere Bezüge und einen Zuschuss. Damals feierten die Landespolitiker das Modell als volksnah. Jetzt die Rolle rückwärts. Die aber wohl auch noch nicht endgültig ist. Denn Dienstagnachmittag verkündeten die Fraktionen Grüne, CDU, SPD und FDP, der Beschluss von vor wenigen Tagen werde erst einmal auf Eis gelegt und einer Expertenkommission übergeben.
Gast im Studio: Andreas Stoch, Vorsitzender der SPD-Landtagsfraktion
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Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
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21.11.2025, 15:22 MEZ
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