Bildung der Großen Koalition
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Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, R 1/003 D921006/101
C921006/101
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, R 1/003 Hörfunksendungen des SDR aus dem Jahre 1992
Hörfunksendungen des SDR aus dem Jahre 1992 >> Mai 1992
Freitag, 22. Mai 1992
Bekanntgabe der Personalentscheidungen für die einzelnen Ministerien durch die SPD und durch die CDU. Schwierigkeiten insbesondere für Ministerpräsident Erwin Teufel bei den Personalfragen. TEUFEL: Berufung von bewährten Leuten in die Landesregierung. Große Bedeutung des Bereiches Jugend und Sport in der Landespolitik. Daher Berufung von Rudolf Köberle als Staatssekretär ins Kultusministerium. SPÖRI: Hobby Wirtschaft nun zum Beruf gemacht als Wirtschaftsminister. Aufwertung des Wirtschaftsministeriums durch die Erweiterung des Tätigkeitsbereiches. Gespräch mit den zwei künftigen Fraktionsvorsitzenden Günther Oettinger von der CDU und Ulrich Maurer von der SPD. OETTINGER: Wichtige Ziele der CDU sind in dem künftigen Koalitionsprogramm enthalten, darunter die Sicherung von Arbeitsplätzen und die Weiterentwicklung der Infrastruktur. Das Sachprogramm von CDU und SPD ist eine gute Antwort auf das Ergebnis vom 5.4.1992. MAURER: Zufriedenheit der SPD über das Programm der Großen Koalition, insbesondere über das Wohnungsbauprogramm, über die Einführung des neuen Ministeriums für Frauenangelegenheiten und über die Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung. CDU und SPD müssen Verantwortung übernehmen aufgrund des Ansteigens des Rechtsradikalismus. OETTINGER: Kritik innerhalb der CDU am Koalitionsprogramm. Zufriedenheit darüber, daß die CDU die Ministerien für die Bereiche Finanzen und Bildung behalten hat. Bedenken gegenüber dem künftigen Innenminister Frieder Birzele. Anmerkungen zum Koalitionsprogramm durch den SDR- Redakteur Jürgen Schmitz: Nur der Kurs wird im Koalitionsprogramm angegeben, nicht aber nachprüfbare Ziele. Die Koalitionsvereinbarung trägt Züge eines Kompromisses z.B. hinsichtlich des Sondermüllofens in Kehl und der Besoldung der Polizei. Gespräch mit Otto Rundel und Werner Hauser über die Koalitionsvereinbarung. RUNDEL: Positive Beurteilung der Vereinbarung in Bezug auf die Sanierung des Landeshaushaltes, insbesondere der sogenannte Haushaltsvorbehalt, die Zurückhaltung bei der Kreditaufnahme und der Schaffung weiterer Personalstellen und das Bemühen, staatliche Aufgaben von oben nach unten zu verlagern. Bedenken, ob diese gesteckten Absichten umgesetzt werden können. HAUSER: Kritik an der Koalitionsvereinbarung wegen der Einsparungen beim kommunalen Finanzausgleich und der steigenden Belastungen für die Kommunen. MAURER: Keine Schwierigkeit für die SPD beim Wechsel von der Oppositions- zur Regierungspartei. OETTINGER: Im künftigen Landtag darf es keine wechselnden Mehrheiten geben. Strategien der Opposition: KUHN: Die Grünen sind die eiegntliche Oppositionspartei. Kritik an der SPD, daß sie für die Große Koalition ökologische Positionen aufgegeben hat. DÖRING: Chancen der FDP als Oppositionspartei durch das Aufzeigen von Alternativen bei der Wirtschaftspolitik. KUHN: Aufzeigen von Alternativen bei der Verkehrspolitik. SCHLIERER: In kurzer Zeit wird es möglich sein, daß die Oppositionsparteien miteinander kooperieren.
SDR 1
0:40:00; 0'40
Audio-Visuelle Medien
Hauser, Werner; Kommunalpolitiker, Oberbürgermeister, 1940-
Schmitz, Jürgen; Journalist
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
21.11.2025, 15:21 MEZ
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