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Landgraf Ludwig VIII.: Verordnung: Auf die Kontributionsgelder ist zukünftig kein Nachlass mehr zu gewähren
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E 3 A Gesetzgebung und Verordnungswesen: Verordnungen der Landgrafschaft und des Großherzogtums Hessen[-Darmstadt]
Gesetzgebung und Verordnungswesen: Verordnungen der Landgrafschaft und des Großherzogtums Hessen[-Darmstadt] >> H Finanzangelegenheiten, Steuern und Abgaben >> H.5 Sonstige Einnahmen, Fronden, Kontributionen, Kollateralgelder und Dienstverpflichtungen
Darmstadt, 1769 Februar 27
Sachakte
Identifikation: Fundstelle (Blatt / Seite): Seite 20
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