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Mathis Stumphart, B. zu Stuttgart, daselbst gef., weil er, obwohl er von etlichen Waisenpflegern und anderen Weingärtnern Weinberge zum Anbau bestanden und Geld darauf empfangen hatte, diese ungebaut und wüst hatte liegen lassen, unerlaubt außer Landes gegangen, auch in den Wirtshäusern herumgelegen war, und das Seine zum Schaden seiner Familie verschwendet hatte, jedoch mit der Auflage begnadigt, sein Leben lang nicht mehr zu spielen, auch ohne obrigkeitliche Erlaubnis keine offenen oder heimlichen Zechen und Gesellschaften zu besuchen, gelobt eidlich, diese Artikel zu befolgen, und schwört U.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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