Streit um einen Wechsel vom 16. Jan. 1621 über 700 große flämisch-holländische Pfund oder Albertustaler, zu hinterlegen beim Faktor Johann Curdeß (Jan Kordts) in Amsterdam, zurückzuzahlen am 25. Jan. 1621 mit alten Rtlr. zu 51 Stübern und burgundischen Tlr. zu 50 Stübern und bei Fristüberschreitung mit 2 - 3% pro Monat zu verzinsen. Johann Schwasscheid und sein Kompagnon Heinrich Walmichrath einerseits und Kaspar (Jaspar) Igelsbrocher andererseits haben je zur Hälfte diesen Wechsel bei Engel Teschenmecher aufgenommen. Der letztere verklagte seinen Schuldner Johann Schwasscheid auf Zahlung von 1680 Rtlr. und erhielt an der 1. Instanz recht. Johann Schwasscheid appellierte gegen das Urteil, da Kaspar Igelsbrocher genauso zu belangen wäre wie er, denn sie wären keine Bürgschaft füreinander eingegangen. Die 2. und 3. Instanz bestätigten jedoch das Urteil der 1. Instanz und stellten es Johann Schwasscheid anheim, Regreßansprüche gegen Kaspar Igelsbrocher geltend zu machen. Wann der Prozeß am RKG eingeführt wurde, ist wegen des Fehlens von Ladung und Präsentationsvermerk nicht sicher zu ermitteln.
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Streit um einen Wechsel vom 16. Jan. 1621 über 700 große flämisch-holländische Pfund oder Albertustaler, zu hinterlegen beim Faktor Johann Curdeß (Jan Kordts) in Amsterdam, zurückzuzahlen am 25. Jan. 1621 mit alten Rtlr. zu 51 Stübern und burgundischen Tlr. zu 50 Stübern und bei Fristüberschreitung mit 2 - 3% pro Monat zu verzinsen. Johann Schwasscheid und sein Kompagnon Heinrich Walmichrath einerseits und Kaspar (Jaspar) Igelsbrocher andererseits haben je zur Hälfte diesen Wechsel bei Engel Teschenmecher aufgenommen. Der letztere verklagte seinen Schuldner Johann Schwasscheid auf Zahlung von 1680 Rtlr. und erhielt an der 1. Instanz recht. Johann Schwasscheid appellierte gegen das Urteil, da Kaspar Igelsbrocher genauso zu belangen wäre wie er, denn sie wären keine Bürgschaft füreinander eingegangen. Die 2. und 3. Instanz bestätigten jedoch das Urteil der 1. Instanz und stellten es Johann Schwasscheid anheim, Regreßansprüche gegen Kaspar Igelsbrocher geltend zu machen. Wann der Prozeß am RKG eingeführt wurde, ist wegen des Fehlens von Ladung und Präsentationsvermerk nicht sicher zu ermitteln.
AA 0627, 1275 - C 1033/2357
AA 0627 Reichskammergericht, Teil II: C-D
Reichskammergericht, Teil II: C-D >> 1. Buchstabe C
(1621-1639) 1642
Enthaeltvermerke: Kläger: Johann Colendahl bzw. Johann Schwasscheid (Schwasheid, Schwashaus, Schwashausen) zu Kuhlendahl (Stadt Neviges, Kr. Düsseldorf- Mettmann), (Bekl.: ders. und Kaspar Igelsbrocher als Intervenient) Beklagter: Engel Teschenmecher d. Ä., Bürgermeister von Elberfeld (Stadt Wuppertal), bzw. dessen Erben, (Kl.) Prozeßart: Appellationis Instanzen: 1. Landgericht (Richter und Schöffen) zu Hardenberg 1624/26 - 1627 - 2. Hauptgericht (Richter und Schöffen) zu Kreuzberg 1627 - 1639 - 3. Jül.-berg. Hofgericht (Räte und Kommissare) zu Düsseldorf 1640 - 1641 - 4. RKG 1642 - ? Beweismittel: Wechselbrief von 1621 (28f.). Verschiedene Rechnungen, u. a. Prozeßkosten, Zinsforderungen (54 - 57, 119 - 121, 181 - 188, 220 - 232). Beschreibung: 5,5 cm, 281 Bl., gebunden; nur die Priora sind erhalten.
Sachakte
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
28.04.2026, 08:23 MESZ
Hierarchie
Hierarchie Detailansicht
- Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
- Landesarchiv NRW Abteilung Rheinland (Archivtektonik)
- 1. Behörden und Bestände vor 1816 (Tektonik)
- 1.4. Reichsbehörden (Tektonik)
- 1.4.1. Reichskammergericht (Tektonik)
- Reichskammergericht AA 0627 (Tektonik)
- Reichskammergericht, Teil II: C-D (Bestand)
- 1. Buchstabe C (Gliederung)