Streit um einen Wechsel vom 16. Jan. 1621 über 700 große flämisch-holländische Pfund oder Albertustaler, zu hinterlegen beim Faktor Johann Curdeß (Jan Kordts) in Amsterdam, zurückzuzahlen am 25. Jan. 1621 mit alten Rtlr. zu 51 Stübern und burgundischen Tlr. zu 50 Stübern und bei Fristüberschreitung mit 2 - 3% pro Monat zu verzinsen. Johann Schwasscheid und sein Kompagnon Heinrich Walmichrath einerseits und Kaspar (Jaspar) Igelsbrocher andererseits haben je zur Hälfte diesen Wechsel bei Engel Teschenmecher aufgenommen. Der letztere verklagte seinen Schuldner Johann Schwasscheid auf Zahlung von 1680 Rtlr. und erhielt an der 1. Instanz recht. Johann Schwasscheid appellierte gegen das Urteil, da Kaspar Igelsbrocher genauso zu belangen wäre wie er, denn sie wären keine Bürgschaft füreinander eingegangen. Die 2. und 3. Instanz bestätigten jedoch das Urteil der 1. Instanz und stellten es Johann Schwasscheid anheim, Regreßansprüche gegen Kaspar Igelsbrocher geltend zu machen. Wann der Prozeß am RKG eingeführt wurde, ist wegen des Fehlens von Ladung und Präsentationsvermerk nicht sicher zu ermitteln.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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